Revision erfolgreich Fall um mutmaßlichen Internetbetrüger aus Lünen wird neu aufgerollt

Der Angeklagte Mann aus Lünen hatte im Prozess die Betrugsvorwürfe bestritten.
Der Angeklagte Mann aus Lünen hatte im Prozess die Betrugsvorwürfe bestritten. © Martin von Braunschweig
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Im August 2021 hatte das Dortmunder Landgericht den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter waren davon überzeugt, dass der Lüner mit den eigentlichen Betrügern gemeinsame Sache gemacht hatte.

Diese hatten im Internet Kontakt zu älteren oder alleinstehenden Menschen aufgenommen und diesen Lügengeschichten erzählt. Mal versprachen sie den Opfern die große Liebe und bettelten sie dann um Geld an. In anderen Fällen behaupteten sie, sie bräuchten Geld, um angeblich vom Zoll festgehaltene Wertsachen freikaufen zu können.

Betrüger erbeuteten viel Geld

Mehrere Menschen überwiesen daraufhin zum Teil hohe Geldbeträge auf das Konto des Angeklagten. Von dort wurde das Geld in bar abgehoben.

Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, er sei selbst hereingelegt worden. Ihm sei erzählt worden, das auf seinem Konto eingehende Geld sei für Hilfsprojekte in Afrika bestimmt.

Gegen das Urteil hatte der 53-Jährige deshalb sofort Revision eingelegt. Und diese hatte jetzt Erfolg. In der Sache musste sich der Bundesgerichtshof dabei noch nicht einmal positionieren. Allein, weil das Landgericht in einem Fall die Fortsetzungsfrist nicht eingehalten hatte, wurde das Urteil aufgehoben.

Jetzt muss eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall erneut verhandeln.

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