Amtsgericht eröffnet kein Verfahren gegen Kleine-Frauns So geht es jetzt weiter

Sollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, müsste eine Strafkammer am Landgericht entscheiden, ob doch ein Hauptverfahren gegen Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns eröffnet wird.
Sollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, müsste eine Strafkammer am Landgericht entscheiden, ob doch ein Hauptverfahren gegen Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns eröffnet wird. © Montage/Stadt Lünen
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