Aufbauhilfe für Lünen noch bis Juni 2026 SAL und AWO helfen bei der Beantragung

Die Feuerwehr kämpft gegen das Hochwasser.
Beim Hochwasser Anfang Juli 2021 in Lünen-Süd war auch die Straße Dammwiese betroffen. (Archivbild) © Ohm
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Bei der Hochwasserkatastrophe, die im Juli 2021 Deutschland heimsuchte, denkt die Mehrheit zunächst an das Ahrtal und die umliegenden Regionen. Doch der Starkregen flutete auch Stadtteile von Lünen – Niederaden und Lünen-Süd.

Die Schäden waren beträchtlich, doch nicht nur die finanziellen Belastungen waren hoch. Ein Jahr nach dem Hochwasser betonten Anwohner auch die emotionale Belastung durch die Nachwehen der Katastrophe.

Diese können der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zwar nicht abarbeiten, doch im Hinblick auf die Finanzen können und möchten SAL und AWO die Betroffenen an die Hand nehmen. Denn es ist noch nicht zu spät, weiterhin finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung der entstandenen Schäden zu bekommen.

Das Hochwasser zog ein Wiederaufbauprogramm nach sich. Für den langfristigen Wiederaufbau hat das damalige Bundeskabinett den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ mit bis zu 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Ende 2022 hat die Bundesregierung entschieden, die Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe zu verlängern.

Betroffene können noch bis zum 30. Juni 2026 Geld daraus beantragen. Die wichtigsten Fragen haben Daniela Fiege, SAL-Vorständin, Melanie Sonnenberg, SAL-Beraterin in der Grundstücksentwässerung und Gerard Gross, Hochwasserbeauftragter der AWO, beantwortet.

SAL-Vorständin Daniela Fiege mit einer Hochwasserpräsentation für das Lüner Stadtgebiet. (Archivbild)
Bereits im Sommer 2022 haben SAL mit Vorständin Daniela Fiege mit einer Kampagne Bürger über den Schutz vor Hochwasser durch Starkregen informiert. (Archivbild)© Stachelhaus

Was ist das Wiederaufbauprogramm zur Umweltkatastrophe 2021?

Fiege: Die Wiederaufbauhilfe NRW ist ein Förderprogramm des Landes NRW, das die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 bei der Wiederherstellung ihrer Gebäude unterstützt. Zudem bietet das Förderprogramm geschädigten Grundstückseigentümern die Möglichkeit, präventiven Überflutungsschutz zu erstellen.

Wer kann Förderung beantragen?

Fiege: Die Förderung können Privatpersonen mit Schäden an Wohngebäuden, Unternehmen und Selbstständige mit betrieblichen Schäden, Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine beantragen.

Melanie Sonnenberg arbeitet für die SAL in Lünen.
Als SAL-Beraterin in der Grundstücksentwässerung kann Melanie Sonnenfeld die Fragen der betroffenen Bürger beantworten. Sie können sich direkt an sie wenden.© Friedrich

Welche Maßnahmen sind abgedeckt?

Sonnenberg: Es können Maßnahmen zur Sanierung von Schäden an Wohngebäuden, Garagen und Stellplätzen, aber auch Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden und Hausratswiederbeschaffung gefördert werden. Auch können Maßnahmen zur Modernisierungs- oder zum präventiven Überflutungsschutz gefördert werden. Das können Maßnahmen wie wasserdruckdichte Fenster, Flutschotts, Rückstausicherungen, Flutschutztüren und vieles mehr sein. Auch Kosten für Gutachten durch unabhängige Sachverständige oder notwendige Kamerabefahrungen der Abwasserleitungen als Planungsgrundlage sind förderfähig.

Was tue ich, wenn ich meine Maßnahmen schon durchgeführt habe?

Sonnenberg: Bereits durchgeführte Maßnahmen können nachträglich gefördert werden. Hierzu können die bereits erledigten Maßnahmen anhand von Rechnungen beantragt werden.

Gerard Gross ist Hochwasserbeauftragter der AWO in Hagen.
Gerard Gross ist Hochwasserbeauftragter der AWO in Hagen. Ein erneutes Hochwasser, wie hier in Lünen-Süd 2021 zu verhindern, ist er aber auch für Lüner der richtige Ansprechpartner.© Ohm/AWO

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Sonnenberg: Es werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bewilligt. Die restlichen 20 Prozent stellen Ihren Eigenanteil dar. Die Kosten für Gutachten werden sogar zu 100 Prozent übernommen. Auch Eigenbeteiligungen zur

Gebäudeversicherung werden durch den Fördergeldgeber zurückerstattet.

Gross: Die AWO kann den verbleibenden Eigenanteil nach Prüfung des Sachverhaltes mit Spenden unterstützen. Für die Wiederaufbauförderung des Landes gibt es eine Bagatellgrenze von 5000 Euro. Wer bei der Sanierung darunter liegt, kann trotzdem Unterstützung von der AWO erhalten.

Wie unterstützt Sie der SAL bei der Antragstellung zur Wiederaufbauförderung?

Fiege: Als SAL sind wir in beratender Funktion die erste Anlaufstelle für die Lünener Bürgerinnen und Bürger in der Starkregenvorsorge. Die Praxis zeigt, dass einige Eigentümer mit der Wahl der geeigneten Schutzeinrichtungen und/oder mit der sehr umfangreichen und komplexen Antragstellung überfordert sind. Wir unterstützen den Eigentümer bei der digitalen Antragstellung und geben im Rahmen unserer technischen Beratung zum Thema Überprüfungsschutzeinrichtungen an ihren privaten Gebäuden wichtige Tipps.

Unser Interesse ist es, dass für jedes gefährdete Objekt diese Fördermöglichkeiten genutzt werden, um sich auf die klimatischen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Gelegenheit dazu ist günstig und kommt wahrscheinlich in dieser Form nicht nochmal zurück.

Wer kann bei der Antragsstellung helfen?

Sonnenberg: Der SAL und die AWO bieten Unterstützung in verschiedenen Leistungsspektren. Wir vom SAL sind in Lünen die ersten Ansprechpersonen beim Thema Entwässerung und Starkregenvorsorge. Dementsprechend führen wir eine Erstberatung zur Einschätzung der Schäden durch und geben Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge und den erforderlichen Unterlagen.

Gross: Die AWO bietet Erstgespräche zur Klärung der Sachverhalte an, aber auch Unterstützung bei rechtlichen Fragen sowie baulichen Maßnahmen. Zusätzlich kann uns kontaktieren, wer Hilfe bei der Antragsstellung Wiederaufbauhilfe NRW, bei der Sanierung, dem eigenen Hausrat und Schutzmaßnahmen benötigt. Schließlich leistet die AWO auch psychosoziale Arbeit.

Für wen gilt das Angebot der AWO?

Gross: Das Angebot gilt für Betroffene des Starkregenereignisses im Juli 2021, konkret für Einfamilienhausbesitzer. Aber auch Mieter, die ihr Inventar verloren haben und auch Vereine unterstützen wir. Eigentümer von einem Mehrfamilienhaus können auch eine Förderung erhalten, müssen aber selbst auch darin wohnen oder gemeldet sein.

Wie kommen die Menschen an ihr Geld?

Gross: Nach Bewilligung des Antrages, der beim Land gestellt wurde, und nach der Spendenantragsbewilligung. Alle Angebote der AWO Hochwasserhilfe Hagen Märkischer Kreis sind für die Betroffenen kostenlos, finanziert werden dieses durch Spendengelder der Aktion Deutschland Hilft ADH und AWO International.

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