Vereine müssen für Vertragsspieler tiefer in die Tasche greifen Mindestvergütung steigt an

Fußballer, die den Status eines Vertragsspielers haben, bekommen künftig mehr Geld.
Fußballer, die den Status eines Vertragsspielers haben, bekommen künftig mehr Geld. © Henkel
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Fußballvereine müssen schon bald tiefer in die Tasche greifen, wenn sie ihre Kicker zu Vertragsspielern machen. Der Änderung der Mindestvergütung stimmte der Vorstand des DFB am vergangenen Freitag zu: Von aktuell 250 Euro wird auf 350 Euro erhöht. Letztmalig erhöht wurde im Jahr 2012, damals von 150 auf 250 Euro. Die neue Änderung in der DFB-Spielordnung gilt ab dem 1. Februar im kommenden Jahr für Verträge ab der Saison 2024/25. Verträge, die bereits vorher abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Dass es zu dieser Erhöhung der Mindestvergütung kommt, hat im Wesentlichen zwei Gründe.

Zum einen hat die Erhöhung einen wirtschaftlichen Hintergrund: Seit 2012 ist nicht nur der Mindestlohn in Deutschland stark angestiegen, sondern auch die Inflationsrate. Zum anderen ist es für Klubs nun weniger attraktiv, die übliche Ausbildungsentschädigung bei Transfers an den abgebenden Verein zu umgehen, indem der neue Spieler zum Vertragskicker gemacht wird.

Als Vertragsspieler – und damit nicht als Amateur – gilt, wer neben der normalen Mitgliedschaft in einem Verein auch noch einen schriftlichen Vertrag mit dem Klub abgeschlossen hat und (bald) mindestens 350 Euro verdient. Vereine fungieren in diesem Fall als Arbeitgeber, entsprechend fallen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgaben ab.

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