Die IG Bönen ist pleite und kann seine Spieler nicht mehr bezahlen. Einige wollen wechseln - doch ist das ohne Weiteres möglich? Rechtsanwalt Udo Speer hat Antworten.
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Zahlungsverzug ein klassisches Beispiel für eine außerordentliche Kündigung
Abgebende Vereine können wechselwilligen Spielern Steine in den Weg legen
Aufhebungsvereinbarungen zwischen Spieler und Verein sind die Regel