
Über sieben Jahre lang hat eine Legdener Familie zu Unrecht Sozialleistungen bezogen. Trotz formidabler Einnahmen aus einem Gastronomiebetrieb hat der Vater der Familie weiterhin Anträge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Er und seine Frau wurden dafür am Donnerstagmittag (17.7.) vor dem Amtsgericht verurteilt.
Im August 2019 eröffnete die Familie besagten Gastronomiebetrieb. Zu Beginn habe er erst mal gucken wollen, ob das Unternehmen vor Ort überhaupt angenommen werde, erklärte der Angeklagte auf die Frage des Richters, was er sich bei der ganzen Sachen denn gedacht habe. Im Laufe der mehrstündigen Verhandlung wurde klar, dass er der Haupttäter ist, seine Frau und Tochter quasi instrumentalisiert hat.
Dass der weitere Leistungsbezug von ihm durchaus geplant war, lässt sich an der Tatsache erkennen, dass das Geschäft von vorneherein auf die gerade 18-jährige Tochter angemeldet wurde. Aufgrund ihrer Vollzeitausbildung war sie jüngst aus der ursprünglich sechsköpfigen Bedarfsgemeinschaft ausgeschieden.
Als offizielle Betreiberin des Gastrobetriebs stellte sie ihren Eltern Lohnabrechnungen aus, die bescheinigten, dass diese im Gastrounternehmen nur als geringfügig Beschäftigte angestellt waren. Auf dem Papier sollte es so aussehen, als werfe der Gastronomiebetrieb kaum Gewinne ab. Die Klage gegen die Tochter wurde gegen die Zahlung von 5000 Euro an den Verein für Bewährungshilfe eingestellt.
Steuerfahndung durchsucht Wohnung
Ob er nie Verdacht geschöpft habe, fragte der Richter den Zeugen, der damals als Mitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung für die Auszahlung der Leistungen an die Familie zuständig war. Dass der Gastro-Betrieb auf die Tochter eingetragen war, fand er zwar komisch, er habe aber auf die Richtigkeit der Angaben vertraut, so der Legdener.
Das Finanzamt wurde jedoch irgendwann stutzig und schickte im Jahr 2022 Steuerfahnder zum Wohnhaus der Familie. Diese durchsuchten die Wohnung und fanden im Schlafzimmer 68.000 Euro und 180 US-Dollar und in einem Bankfach zusätzliche 150.000 Euro. Geld, das der Familienvater über die Jahre aus dem Gastronomiebetrieb abgezweigt und angespart hatte.
Von August 2019 bis November 2022 führte die Familie den Gastronomiebetrieb. In dieser Zeit betrug die Summe der zu Unrecht empfangenen SGB II-Leistungen 38.671 Euro. Dieser Zeitraum war auch Grundlage der Verhandlung am Donnerstag.
Insgesamt forderte die Gemeinde Legden jedoch Leistungen seit dem Jahr 2015 von der Familie zurück. Aus dem von der Steuerfahndung gefundenen und einbehaltenen Geld wurde bereits ein Rückforderungsbescheid in Höhe von 103.188 Euro ausgeglichen.
Umfangreiches Geständnis
Direkt zu Beginn der Verhandlung hatten die Angeklagten in einem vollumfänglichen Geständnis alle ihnen vorgeworfenen Anschuldigungen des Betrugs eingeräumt. Gleichzeitig verzichtet die Familie auf die Restsumme des eingezogenen Geldes, das in ihrem Haus und Bankfach gefunden wurde.
Da mittlerweile auch ein Steuerstrafverfahren stattgefunden hat, sind von den ursprünglich aufgefundenen 218.000 Euro nur noch knapp 19.000 Euro übrig. Im Rahmen des Geständnisses verzichteten die Eheleute auf dieses Geld.
Sowohl das Geständnis als auch der Verzicht auf die übrige Geldsumme und die bereits geleisteten Rückzahlungen an Gemeindeverwaltung und Finanzamt rechnete der Richter zu Gunsten der Angeklagten an. Der Ehemann wurde als Haupttäter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, seine Frau zu einem Jahr verurteilt.
Deutlich zu spät schlussfolgerte der Beschuldigte, dass korrekte Angaben gegenüber Verwaltung und Finanzamt der Familie noch heute ein sicheres und gutes Einkommen aus dem mittlerweile geschlossenen Gastrobetrieb eingebracht hätten.