
Die Kreisverwaltung in Unna reagiert auf die große Trockenheit in diesem Sommer: Während Arnsberg Wasserentnahmen aus Ruhr, Lenne und Sieg untersagt hat, gilt jetzt auch ein ähnliches Verbot für alle Fließgewässer im Kreisgebiet.
„Die kurzen Regenepisoden der letzten Tage ändern nichts an der Gesamtbilanz: Der Sommer 2023 ist zu trocken“, heißt es in einer Pressemitteilung von Freitag (14. Juli) aus dem Kreishaus.
Lebensraum Gewässer nachhaltig beeinträchtigt
Der Kreis Unna reagiere auf die zu geringen Niederschlagsmengen mit einer „Beschränkung der Wasserentnahme aus Gewässern“. Im Normalfall sei die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern wie Flüssen, Bächen und Gräben auch im größeren Umfang – also mit fahrbaren Gefäßen, Pump- oder Saugvorrichtungen – ohne Erlaubnis möglich.
„Der ausbleibende Regen der letzten Wochen und die Prognosen für den Sommer insgesamt zwingen den Kreis Unna diese Praxis bis Ende Oktober zu untersagen“, teilt die Verwaltung weiter mit.
Eine entsprechende Verfügung sei am Freitag im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht worden und trete bereits am darauffolgenden Samstag, 15. Juli, in Kraft.

Die Kreisverwaltung begründet ihre Anordnung unter anderem damit, dass die Gewässer „unter den geringen Wasserabflüssen“ litten. Der Lebensraum Gewässer werde für die darin lebenden Organismen und Pflanzen dadurch nachhaltig beeinträchtigt. „Dadurch wird nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern bedroht, sondern auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer“, heißt es wörtlich.
„Drastische“ Verschlechterung droht bei Aufschub
Erlaubt bleiben laut der Verordnung das Schöpfen kleinerer Mengen, etwa in einer Gießkanne oder im Eimer. Auch das Tränken von Vieh bleibt weiterhin möglich. Wer über eine ausdrückliche Genehmigung des Kreises verfügt, für den gilt das Entnahmeverbot vorerst nicht. Ausschlaggebend sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote bei Niedrigwasser.
Dass die Kreisverwaltung dringendes Handeln als geboten ansieht, zeigt sich auch in einer weiteren förmlichen Anordnung: Die Allgemeinverfügung ist ab dem 15. Juli für „sofort vollziehbar“ erklärt worden. Ein Widerspruch eines Betroffenen gegen die ausgesprochenen Verbote hätte damit keine „aufschiebende Wirkung“ bis zu einer Entscheidung über das Rechtsmittel.
Die Begründung für die Eile bei dem Verbot klingt dramatisch: Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen würde ein zeitlicher Aufschub des Verbots „die Ordnung des Wasserhaushalts drastisch verschlechtern und der zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Prozesse erforderliche Mindestabfluss wäre nicht mehr gewährleistet“, formuliert die Fachabteilung im Kreishaus.
Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung hat der Kreis Unna auf seiner Internetseite veröffentlicht. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.