
Für die Kreistagssitzungen des Kreises Unna soll ein öffentlich zugänglicher Livestream für Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Das teilte der Kreis Unna in einer Pressemitteilung mit. In der Kreistagssitzung am Dienstag, 28. März, seien mehrere Änderungen für die Hauptsatzung des Kreises Unna abgestimmt worden, um eine zukünftige Live-Übertragung dieser Art zu ermöglichen.
Und es wurden auch gleich Nägel mit Köpfen gemacht: Parallel sei im Hintergrund das Vergabeverfahren gelaufen, sodass bereits feststehe, welcher Dienstleister mit der Umsetzung des Livestreamings beauftragt wird. Einen Termin gibt es ebenfalls schon: „Es ist beabsichtigt, den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Kreistages am 13. Juni live zu übertragen“, heißt es in der Mitteilung.
Darin wird ebenfalls erklärt, warum eine Online-Übertragung erst nach einer Änderungen der Hauptsatzung möglich ist und welchen Weg das Vorhaben genommen hat:
„Anfang 2021 wurde der Landrat beauftragt, eine Abfrage hinsichtlich der Akzeptanz eines Livestreamings durchzuführen und anhand der Abfrageergebnisse ein Konzept zur Online-Übertragung der öffentlichen Sitzungen des Kreistages zu erstellen. Im Juni 2021 wurde dem Kreistag das Ergebnis dieser Umfrage vorgelegt.“
Zu diesem Zeitpunkt sei es nicht möglich gewesen, Sitzungen des Kreistags ohne die Ausblendung von Personen, die mit einer Übertragung nicht einverstanden waren, live zu übertragen. „Vor dem Hintergrund der Ankündigung einer Neufassung von Kreis- und Gemeindeordnung wurden die Überlegungen hinsichtlich eines Konzeptes zur Online-Übertragung der öffentlichen Kreistagssitzungen zurückgestellt, um das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.“
Laut der nun seit April 2022 vorliegenden gesetzlichen Neuregelung gelte nach der Kreisordnung die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: „Solange die Ordnung der Sitzung nicht durch Aufnahmen gefährdet wird, sind zukünftig Bild-, Film- und Tonaufnahmen in den Sitzungen des Kreistages erlaubt, wenn es dazu eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung gibt. Eine bisher erforderliche Zustimmung einzelner Mandatsträger und Mandatsträgerinnen ist danach nicht mehr notwendig.“