
In Fußgängerzonen müssen Fahrräder und E-Scooter geschoben werden. Daran hält sich jedoch längst nicht jeder. Das zeigt auch eine mehrtägige Kontrollaktion der Polizei im Kreis Unna. Kontrolliert wurde in den Innenstädten von Unna und Werne, wie aus einer aktuellen Mitteilung hervorgeht.
In Unna nahmen sich die Beamten des Verkehrsdienstes in letzter Zeit den Markt vor, in Werne fokussierten sie sich auf die Steinstraße. „Rund 80 Verwarnungsgelder haben sie verhängt, unter anderem weil zu zweit auf einem E-Scooter gefahren oder mit dem Fahrrad die verkehrsberuhigte Fußgängerzone befahren wurde“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Zwei Anzeigen für dieselbe Person
Die Höhe des Verwarnungsgeldes für das Fahren mit einem Fahrrad durch den Innenstadtbereich beziffert die Polizei mit 25 Euro. Für E-Scooter-Fahrer kostete das Vergehen 15 Euro, da dieser unter die Elektrokleinstfahrzeugverordnung fällt. „Offiziell ist ein E-Scooter aber ein Kraftfahrzeug – und für Kraftfahrzeuge wird eigentlich ein Bußgeld von 50 Euro bzw. 55 Euro fällig, wenn der oder die Fahrende beim Befahren der Fußgängerzone ‚erwischt‘ wird.“
In Werne trafen die Beamten der Kreispolizeibehörde auf einen augenscheinlich unbelehrbaren Bürger, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Der Mann wurde mit dem Fahrrad fahrend in der Fußgängerzone erwischt und gerade als die Polizisten in ihrem Auto die Anzeige gegen ihn schrieben, stieg er erneut aufs Rad und fuhr weiter in der Fußgängerzone. Dadurch handelte er sich gleich die nächste Anzeige ein.
E-Scooter im Fokus der Polizei
Insgesamt stieß die Kontrollaktion laut der Polizei auf viel Unverständnis, gerade von E-Scooter- und Fahrradfahrern, die erwischt wurden. Generell wirft die Kreispolizei derweil ein besonderes Augenmerk auf E-Scooter-Fahrer. In ihrer Kampagne „Minus Aura!“ informiert sie über die korrekte Nutzung und Versicherung der elektrischen Roller. Zudem klärt die Polizei über Gefahren bei unsachgemäßer Fahrt auf und kontrolliert entsprechend verstärkt.
Der Titel „Minus Aura!“ ist in Jugendsprache und richtet sich auch klar an jüngere Verkehrsteilnehmer. Das Wort „Aura“ ist Jugendwort des Jahres 2024 und wird benutzt, um die Ausstrahlung einer Person zu beschreiben. Durch das Handeln gibt es dann Plus- oder Minuspunkte. Der Name der Kontrollaktion soll klarstellen, dass E-Scooter-Fahrer uncool sind, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten.