
„Der Meinungsartikel von Marcus Land zum Thema Transparenz bei den Gehältern von Geschäftsführern in öffentlichen Gesellschaften, wie etwa der GWA im Kreis Unna, spricht ein zentrales Problem an: die mangelnde Offenheit im Umgang mit öffentlichen Geldern. Dieser Kritik stimme ich grundsätzlich zu – sie greift jedoch zu kurz.
Nicht nur der Kreis Unna, sondern auch die einzelnen Kommunen und ihre Beteiligungsgesellschaften – etwa Stadtwerke wie in Lünen – müssen sich der öffentlichen Kontrolle stellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Gewinne aus öffentlichen Mitteln trickreich in üppige Gehälter umgewandelt werden, ohne dass ein unternehmerisches Risiko getragen wird.
„Zur Offenlegung der Gehälter verpflichten“
Gesellschaften, die vollständig vom Steuerzahler finanziert werden, können nicht wie Privatunternehmen behandelt werden, wenn es um Intransparenz und Geheimhaltung geht. Gerade die Praxis, dass einfache Kassierer oder Mitarbeitende mit hohem Verantwortungsbewusstsein, aber ohne entsprechenden Verdienst, zuschauen müssen, wie Geschäftsführer in solchen kommunalen Gesellschaften mehrfach überbezahlt werden, stößt zu Recht auf Empörung.
- Alle städtischen Gesellschaften müssen zur Offenlegung ihrer Gehälter verpflichtet werden;
- Gewinne öffentlicher Unternehmen sollten in die Schuldentilgung der Kommunen fließen;
- ein Teil der Überschüsse sollte gemeinnützigen Vereinen zugutekommen.
- Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie mit ihren Mitteln gewirtschaftet wird.
- Überbezahlungen müssen durch transparente und nachvollziehbare Kriterien verhindert werden.
Diese Diskussion darf nicht auf das Prinzip Hoffnung reduziert werden, dass die Gremien schon wissen, was sie tun. Der Umgang mit öffentlichen Geldern verpflichtet zu höchster Verantwortung, voller Transparenz und effizientem Mitteleinsatz. Alles andere ist – wie es der Volksmund benennt – Abzocke.“
Michael Böhm
Lünen
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