
Zu unserem Bericht „Kreishaushalt versorgt 230 Pensionäre mit rund 12 Millionen Euro“ sowie dem dazugehörigen Kommentar „Pensionen aus der Steuerkasse belasten uns alle: Diese schreiende Ungerechtigkeit muss enden“ erreichte uns folgende Usermeinung von Bernd Weskamp:
„(…) Marcus Land nimmt den Vorschlag von der neuen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas auf und überträgt diesen auf die Situation unserer Kreisverwaltung. Unter der Überschrift Meinung lese ich: „Jede Rentnerin mit Dackel alimentiert mit der Hundesteuer Sold und Pensionen von Beamten. Diese schreiende Ungerechtigkeit muss endlich aufhören. Ein Kommentar.“
Beamten ist angemessener Lebensunterhalt zu gewähren
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr öffentlich äußern – aber ist „Diese schreiende Ungerechtigkeit muss endlich aufhören“ nun eine Meinung oder ein Kommentar? Letzteres veranlasste mich, zu recherchieren. Die Beamtenversorgung ist im Artikel 33 Abs. 5 unseres Grundgesetz verankert. Diese verpflichtet den Dienstherrn unter andern, der Beamtin oder dem Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie lebenslang einen angemessen Lebensunterhalt zu gewähren.
Die sich daraus ergebenen Pensionen haben andere Sicherungsziele als Renten und sind deshalb nicht vergleichbar. Dies kann aus Platzgründen in diesem Leserbrief nicht erklärt werden. Ich weise darauf hin, dass nach dem Zusammenbruch 1945 und auch bei der Wiedervereinigung 1989 die Rentenkassen leer waren. 1956 erfolgte zur notwendigen Stärkung der Kaufkraft die Umstellung dahingehend, dass die eingezahlten Rentenbeiträge sofort für die Auszahlung (Umlagesystem) genutzt wurden.
Sobald die Rentenkassen genügend Rücklagen gebildet hätten, sollten die Renten wieder aus den Kapitalerträgen gezahlt werden. Die sich abzeichnende Altersveränderung in der Bevölkerung wurde zwar erkannt, aber nicht berücksichtigt. Ja, die Finanzierung der Alterssicherung ist seit Jahren ein Streitthema in der Politik.
Mehrkosten von 20 Milliarden Euro jährlich
Unsere neue Arbeitsministerin ist gerade im Amt und will mit einer Vermehrung der Beitragszahler die Rente für alle sichern. Aber, wer Beiträge an die Rentenversicherung zahlt, erwirbt einen Anspruch auf künftige Leistungen. Leistung führt zur Gegenleistung. Jede Beitragszahlung hat somit Mehrausgaben in der Zukunft zur Folge. Die Belastung würde die künftige Generation tragen.
Noch offen ist, wie die Arbeitsministerin ihre Pläne umsetzen will. Würden Beamte in die Rentenversicherung übernommen, müssten diese die 50 Prozent des Beitrags selbst zahlen – was eine Besoldungskürzung bedeutet. Neben den laufenden Pensionszahlungen müssten Bund, Länder und Kommunen zukünftig jährlich eine Milliardensumme an die Rentenkasse zahlen.
Würden alle Beamten sofort in die gesetzliche Rente übernommen und der öffentliche Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag, weil eine Besoldungskürzung rechtlich nicht durchsetzbar ist, entstünden für die 1,9 Millionen Beamten Mehrkosten von fast 20 Milliarden jährlich.
Gelöst werden damit die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rente nicht. Zwar fließen kurzfristig mehr Beiträge in das System. Langfristig steigen aber auch die Ausgaben, denn auch die künftigen Beamtenrenten müssten aus dem Umlagesystem bezahlt werden. Marcus Land fordert am Schluss seines Kommentars/ seiner Meinung, dass das Beamtentum drastisch gekürzt werden sollte. Da bleibt mir aus Platzgründen nur der Hinweis, dass auch die Alterssicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst von uns, mit und ohne Dackel, alimentiert werden müsste.
Bernd Weskamp
Fröndenberg
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