Illegaler Aufenthalt Zoll deckt Schwarzarbeit auf: Bauarbeitern in Kamen droht Abschiebung

Der Zoll kontrollierte eine Baustelle in Heeren-Werve und deckte Schwarzarbeit auf (Symbolbild) © picture alliance / Boris Roessle
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Auf einer Baustelle in Heeren-Werve waren offenbar acht Schwarzarbeiter beschäftigt. Auf sie wartet nun ein Strafverfahren, wie das Hauptzollamt Dortmund in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt.

31 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund haben demnach am Dienstag, 15. März, gemeinsam mit Mitarbeitern der zuständigen Ausländerbehörden eine Baustelle in Heeren-Werve überprüft. „Dabei wurde für die Dauer der Kontrolle eine Außenabsperrung der Baustelle vorgenommen, so dass niemand das Gelände verlassen konnte.“

Insgesamt befragten die Einsatzkräfte 24 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften deren Ausweispapiere. „Gegen acht Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 42 Jahren wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet“, führt das Zollamt aus. Es habe sich um Drittstaatsangehörige gehandelt, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis waren.

Acht Bauarbeitern in Kamen droht die Abschiebung

„Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt“, heißt es. Den sechs Arbeitern aus Moldau, einem Serben und einem Bosnier drohen laut Zoll nun die Abschiebung.

„Die illegal beschäftigten Arbeitnehmer hatten zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Arbeitsverträge noch Zahlungen für ihre geleistete Arbeit erhalten“, wird Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund, in der Mitteilung zitiert. „Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Arbeitsumstände eher ausbeuterisch waren.“

Eine Baustellenkontrolle durch den Zoll (Symbolbild). © Hauptzollamt Dortmund

Gegen den Arbeitgeber der illegal beschäftigten Personen werde nun wegen des Verdachts des Einschleusens von ausländischen Arbeitnehmern, des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigen Bedingungen und der Beschäftigung von Ausländern in größerem Umfang ohne erforderliche Genehmigung ermittelt. Im Falle eines anderen Menschen auf der Baustelle besteht zudem neben den illegalen Beschäftigungsverhältnissen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.

Den Arbeitgeber in Heeren-Werve könnte ein Haftstrafe erwarten

Arbeitgeber, die Menschen in Deutschland beschäftigen, müssen laut Zoll unabhängig von der Branche in der sie tätig sind, die Arbeitsbedingungen gewähren, die in Deutschland allgemein durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Ausländer dürften nur beschäftigt werden, wenn sie oder er einen Aufenthaltstitel hat. Ausnahmen sind unter anderem die Saisonarbeit.

„Verstößt ein Arbeitgeber gegen diesen Grundsatz, kann dies eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen“, erklärt das Zollamt. Bei beharrlicher Wiederholung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. „Gleiches gilt, wenn mehr als fünf Ausländer unerlaubt beschäftigt werden.“ Da ist auch auf der Baustelle in Heeren-Werve der Fall. Kommen deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen als üblich dazu, kann das laut Zollamt „eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre nach sich ziehen“.

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