
Durch unsittliches Berühren soll sich ein 37 Jahre alter Bergkamener einer sexuelle Belästigung strafbar gemacht haben. Zu seinem Prozess erschien er nicht. Eine Strafe gab es dennoch.
Im Sommer vergangenen Jahres soll der Mann seine Tätigkeit als Reinigungskraft in einer Wohneinrichtung in Kamen ausgenutzt haben, sich einer Bewohnerin sexuell zu nähern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, die Frau gegen ihren Willen sowohl am Gesäß, als auch an der Brust angefasst zu haben. Für sein Verhalten sollte sich der Bergkamener im Amtsgericht Kamen verantworten.
Beschuldigter blieb der Verhandlung fern
Er blieb der Verhandlung aber auch nach einiger Wartezeit fern. Im Gegensatz zur mutmaßlich Geschädigten. Sie war pünktlich da – und deutlich erkennbar verängstigt. Nur in Begleitung einer anderen Frau war es ihr mental möglich, den Sitzungssaal zu betreten. Drinnen kämpfte sie vergeblich gegen Tränen an. Aufgrund des Fehlens des Angeklagten wurde die Frau nicht als Zeugin gehört.
Das Fernbleiben des Bergkameners könnte ihr letztlich zugute kommen. Denn: Der Richter erließ einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen sexueller Belästigung. Zahlt der Bergkamener die insgesamt 1200 Euro, bleibt dem mutmaßlichen Opfer endgültig eine Aussage vor Gericht erspart. Legt der bislang nicht vorbestrafte 37-Jährige allerdings Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer neuen Verhandlung mit der Frau als Zeugin.