
Ein Autofahrer aus Kamen wurde auf der Westicker Straße in Kamen geblitzt und legte anschließend beim Kreis Unna Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren ein. Das Argument: Hinter einer Einmündung fehlte aus seiner Sicht ein Verkehrsschild, sodass er davon ausgegangen sei, dass an der Messstelle Tempo 70 gilt – und nicht Tempo 50. Mit diesem Widerspruch ist der Autofahrer nun gescheitert, das Amtsgericht hat gegen ihn entschieden.
Der Autofahrer war am 30. November auf der Westicker Straße unterwegs. An der Messstelle in Höhe der Einmündung Mühlenstraße geriet er laut Messung mit 77 km/h vor die Linse des sogenannten Superblitzers des Kreises Unna. Später erhielt er einen Bußgeldbescheid über 178,50 Euro, die er nicht zahlte. Er ließ es zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Messung auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
Der Amtsrichter folgte der Argumentation des Kreises Unna, dass an der Stelle ein sogenanntes Streckenverbot gilt. Das bedeutet, dass das vor der Einmündung stehende 50-km/h-Verkehrsschild auch hinter der Einmündung weiter gilt. Geschwindigkeitsbegrenzungen seien sogenannte Streckenverbote, die nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung enden, sondern erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.
Der geblitzte Autofahrer ist Gunther Heuchel, ein früherer Linke/GAL-Ratsherr, der der seinen eigenen Fall öffentlich machte. „Das Urteil ist rechtskräftig“, bestätigte er jetzt. Die Entscheidung des Amtsgerichts Unna sei bereits im Juli gefallen.
Seit Heuchel aus dem Stadtrat ausschied, tritt er als Aktivist auf, der den Behörden mutmaßliche Mängel bei der Beschilderung meldet. Weil Heuchel in seiner Zeit als Ratsherr selbst einmal vor einem Kindergarten geblitzt worden war, erwarb er sich den Ruf des „rasenden Ratsherrn“.