
Gesten des Unmuts einer anderen Autofahrerin waren für eine 26-Jährige in Kamen offenbar Grund genug, sich von ihrer schlechtesten Seite zu präsentieren. Dem Vorfall im vergangenen 2022 sollte nun ein Prozess folgen. Von der Angeklagten fehlte aber jede Spur.
Der Zwischenfall nahm laut Anklage auf der Afferder Straße seinen Lauf. In einem Bereich, wo sie hätte schneller fahren dürfen, fuhr sie etwa 50 und die Frau im Wagen hinter ihr äußerte ihr Missfallen mit Handzeichen. Daraufhin soll die 26-Jährige aus Hagen ihren Wagen nicht nur bis zum Stillstand abgebremst haben, sondern ihn auch so quergestellt haben, dass ihre Gegnerin nicht daran vorbeikam. Sie, so der Vorwurf, stieg dann aus, ging zu der Fremden hin und äußerte: „Du alte Schlampe, halt die Fresse, sonst haue ich Dir eine rein.“ Und: „Wenn ich Dich blau schlage, weißt Du gar nicht, wie Du nachhause kommen sollst.“ Darüber hinaus soll sie gegen den linken Außenspiegel getreten und ihn dabei beschädigt haben.
Nach dieser „Begegnung“ fuhren beide Frauen erst einmal weiter, trafen dann jedoch auf dem Gelände einer Tankstelle an der Wasserkurler Straße erneut aufeinander – offenbar im wortwörtlichen Sinne. Diesmal soll die Angeklagte ihre Kontrahentin als Drecksau und Schlampe bezeichnet haben. Auch wird ihr vorgeworfen, der Frau angekündigt zu haben: „Ich hau Dir was in die Fresse. Dann bis Du tot. Ich hau Dich und Dein Auto. Dann ist Dein Auto auch tot.“ Laut Anklage stieg sie dann ein, fuhr ein Stück, stoppte, stieg wieder aus und schlug ihrem Opfer mit der flachen Hand so ins Gesicht, dass die Brille herunterfiel und beschädigt wurde. Auch verdrehte sie ihrer Gegnerin den Arm und kratzte sie.
Schläge und eine ramponierte Brille
Nötigung in Form der Blockade auf der Afferder Straße, Sachbeschädigung im Hinblick auf den kaputten Spiegel und die ramponierte Brille, Körperverletzung wegen des Schlags sowie die massiven Bedrohungen und Beleidigungen sollten die 26-Jährige nun im Amtsgericht Kamen auf die Anklagebank bringen. Bei Aufruf der Sache erschien allerdings lediglich die Betroffene als Zeugin.
Die Angeklagte, die in der Vergangenheit bereits mit einem Betrugsdelikt in Erscheinung trat, war abwesend und blieb es auch – ohne Entschuldigung. In ihrem Fall machte der Richter im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess: Auf Antrag der Vertreterin der Anklage erging ein Strafbefehl mit 2400 Euro Geldstrafe. Sollte sie damit nicht einverstanden sein, hat sie nach Zustellung des Strafbefehls 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. In dem Fall wird die Sache doch noch verhandelt – vorausgesetzt, sie erscheint zum Termin. Ansonsten wird ihr Einspruch verworfen.
In einer früheren Version des Texts war von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h die Rede. Wir haben dies angepasst, weil dort eine niedrigeres Tempolimit gilt.