
Bei Geschwindigkeitskontrollen am 27. Juni hat die Kreispolizeibehörde Unna in den Städten Kamen und Bönen eine Vielzahl von Verkehrsverstößen registriert. Besonders in Bönen wurden erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt.
Überschreitungen in der 30er-Zone
In Kamen kontrollierten die Einsatzkräfte am Morgen zwischen 7.30 Uhr und 8.10 Uhr den Verkehr an der Kreuzung Hammer Straße/Königsberger Straße. In dem Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Eine Fahrzeugführerin fiel bei den Kontrollen besonders auf: Mit gemessenen 52 km/h war sie deutlich zu schnell unterwegs. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 19 km/h, was für die Fahrerin ein Bußgeld bedeutete.
Zusätzlich erhielten zwei Fahrzeugführerinnen bzw. -führer einen Zahlschein, zwei wurden mit einem Verwarnungsgeld belegt. Eine weitere Person muss sich aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verantworten.

46 km/h zu schnell in Bönen
Noch deutlich mehr Verstöße registrierte die Polizei in Bönen. Dort wurde von 9.45 Uhr bis 12.10 Uhr auf der Bachstraße kontrolliert. Das Ergebnis: 35 Verstöße wurden zur Anzeige gebracht.
In 15 Fällen blieb es bei einem Verwarnungsgeld, während gegen sechs Personen Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet wurden. Weitere sechs erhielten Zahlscheine, eine schriftliche Verwarnung wurde ebenfalls ausgesprochen.
Spitzenreiter des Tages war ein Fahrzeugführer, der mit 79 km/h durch die 30er-Zone raste. Nach Abzug der Toleranz bedeutet das eine Überschreitung von 46 km/h. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Neben den Tempoverstößen stellten die Einsatzkräfte in Bönen auch Mängel bei der Fahrzeugzulassung fest. Ein Fahrer war mit einem Wagen unterwegs, dessen Hauptuntersuchung deutlich überfällig war.
Er wurde aufgefordert, diesen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben und das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorzuführen. Ein weiterer Fahrzeughalter, bei dem die Hauptuntersuchung ebenfalls nicht durchgeführt worden war, erhielt eine schriftliche Verwarnung.