Umzüge müssen den GSW bald frühzeitig gemeldet werden Wers vergisst, zahlt womöglich drauf

Eine Frau schaut hoch zur Zimmerdecke, hier leuchtet eine Glüchbirne ohne Lampenschirm.
Wer umzieht, muss sich fortan rechtzeitig um die An- und Abmeldung der Versorgungsverträge kümmern – andernfalls könnte es teuer werden. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
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Ein Umzug ist eine organisatorische Herausforderung: Mietverträge wollen gekündigt werden, die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt steht an und meist müssen neue Versorgungsverträge abgeschlossen werden. Beim letzten Punkt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt besonders aufmerksam sein, wie die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen informieren.

Das Verfahren für die An- und Abmeldung von Energieverträgen ändert sich ab dem 6. Juni 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung – dann tritt das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Umzüge müssen fortan mindestens 14 Tage vor dem Auszug schriftlich an den Stromlieferanten, beispielsweise die GSW, gemeldet werden.

Neue Regel auch für Erdgas, Wasser und Fernwärme

Eine nachträgliche An- und Abmeldung ist in Zukunft nicht mehr möglich. Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren bisherigen Energievertrag bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abmelden. Die GSW werden diese Regelung nach eigenen Informationen nicht nur für Strom, sondern auch für Erdgas, Wasser und Fernwärme anwenden. Die Vertragslaufzeiten von Versorgungsverträgen bleiben von diesen Änderungen unberührt.

Vermietern wird empfohlen, ihre Mieterinnen und Mieter über die gesetzlichen Änderungen zu informieren. Falls der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig meldet, wird der Liefervertrag auf den Vermieter angemeldet, der somit für die Energiekosten verantwortlich ist.

Wenn man sich im Falle eines Umzugs nicht rechtzeitig bei seinem Energieanbieter abmeldet, besteht die Gefahr, dass der Vertrag weiterhin auf den eigenen Namen läuft, bedeutet: Der frühere Mieter muss weiterhin zahlen, obwohl er mittlerweile zum Beispiel nicht mehr in Kamen, Bergkamen oder Bönen wohnt, sondern ganz woanders.

Eine Person liest einen Stromzähler ab.
Zum Kündigungsdatum muss der Zählerstand abgelesen und dem Anbieter mitgeteilt werden. (Symbolbild)© picture alliance/dpa

Diese Änderungen basieren auf einer EU-Richtline, die den Strommarkt transparenter und verbraucherfreundlicher gestalten soll. Die GSW empfehlen, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Für weitere Informationen empfehlen die Gemeinschaftsstadtwerke die GSW-Internetseite. Außerdem stehen Kundenberater sowohl vor Ort in den Kundencentern als auch telefonisch unter (02307) 978-2222 und per E-Mail unter kundenbetreuung@gsw-kamen.de zur Verfügung.

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