
Nach der Trennung von seiner Freundin bestellt ein Mann aus Kamen im März vergangenen Jahres im Internet Kleidung für 296,96 Euro. Dafür benutzt er eine Kombination seines Vornamens und dem Nachnamen seiner Ex. Als die 41-Jährige Rechnungen bekommt, erstattet sie Anzeige wegen Computerbetruges. Dafür musste sich der 46-Jährige dem Strafrichter im Amtsgericht Kamen stellen.
Er behauptete, seine Ex sei damit einverstanden gewesen, dass er ihren Nachnamen benutzte. Schließlich hätte er das während der Beziehung auch getan.
Dem Ex verboten, die Daten zu nutzen
Er habe die 41-Jährige gebeten, ihm die Rechnungen zu schicken. Das habe sie aber nicht getan, so der Kamener. Stattdessen sei sie zur Polizei gegangen. Sie habe ihrem Ex verboten, ihre Daten zu nutzen, gab die Frau im Zeugenstand ganz klar an. Der Richter glaubte ihr. An den Kamener gewandt erklärte er: „Sie haben betrogen. Ganz schlicht und ergreifend.“
Zahlreiche, auch einschlägige Vorstrafen und eine laufende Bewährung brachten dem Kamener am Ende fünf Monate Haft ein. „Auf jeden Fall Berufung. Darauf freue ich mich schon“, kündigte der Angeklagte Rechtsmittel an.