
Mit Blaulicht und Martinshorn über die rote Ampel – das ging schief: Bei der Kollision eines Streifenwagens mit einem anderen Auto ist ein Autobahnpolizist leicht verletzt worden. Der Verkehrsunfall ereignete sich am Dienstag auf der B233 vor der A1-Abfahrt Kamen-Zentrum in der Nähe der Autobahnpolizeiwache Kamen des Polizeipräsidiums Dortmund.
Welche Risiken mit Blaulicht-Fahrten verbunden sind, führt der Zusammenstoß vor Augen, den die Kreispolizei in Unna am Mittwoch meldete. Demnach war ein 34 Jahre alter Polizist am Dienstag gegen 12.30 Uhr von der A1 in Kamen abgefahren, „tastete sich langsam in den Kreuzungsbereich und wollte hier nach links abbiegen“.
Zur gleichen Zeit war ein 72-Jähriger aus Nottuln mit seinem Wagen auf der Unnaer Straße (B233) in Richtung Unna unterwegs. Bei Grünlicht passierte er die Ampel der Einmündung – und es kam zum Zusammenstoß mit dem Streifenwagen. Der 72-Jährige steht im Verdacht, gegen das Gebot verstoßen zu haben, bei Blaulicht und Martinshorn freie Bahn für Einsatzfahrzeuge zu machen.
Die Blaulicht-Fahrt war erst einmal beendet. „Der 34-jährige Fahrer des Einsatzfahrzeuges wurde durch den Aufprall leicht verletzt und begab sich eigenständig in ärztliche Behandlung“, teilte die Kreispolizei mit, die den Unfall der Kollegen von der Autobahnpolizei aufnahm.
Der Sachschaden an beiden beteiligten Autos wird auf etwa 4000 Euro geschätzt. Welches Ziel die Polizisten bei ihrer Einsatzfahrt hatten, ist nicht bekannt.
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf laut Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung nur verwendet werden, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“