
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) will 2025 mit dem Bau der umstrittenen Umgehungsstraße L677n in Holzwickede beginnen. Straßen-NRW-Sprecherin Nadia Leihs erklärt auf Anfrage unserer Redaktion, warum ihr Arbeitgeber dafür noch rund 17 Fußballfelder kaufen muss.
Vom Oelpfad bis zum Landweg
Derzeit erarbeitet Straßen.NRW die Pläne für das Millionen-Projekt, beispielsweise anhand von Lageplänen, Kostenschätzungen und Qualitätsuntersuchungen von Boden und Luft. Bis zuletzt hatten Gegner der geplanten östlichen Ortsumgehung versucht, das Vorhaben zu verhindern – ohne Erfolg. Im März 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Weg für die L677n endgültig frei gemacht.
Die neue Landesstraße soll von der geplanten Auf- und Abfahrt im Zuge des B1/A40-Umbaus auf Höhe Oelpfad parallel zur Trassenführung der Massener Straße bis zum Landweg führen.

Landesbetrieb muss Flächen kaufen
Doch der Landesbetrieb ist noch nicht im Besitz der dafür notwendigen Flächen. „Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr bereitet momentan die Verhandlungen über den Erwerb der für den Bau der L677n in Holzwickede erforderlichen Flächen vor“, erklärt Leihs. Demnach müssen noch rund zwölf Hektar Fläche durch den Landesbetrieb erworben werden – das sind rund 120.000 Quadratmeter oder eben knapp 17 Fußballfelder (0,714 Hektar).

Flächen muss Straßen.NRW noch entlang des gesamten Streckenverlaufs kaufen. „Durch die Nutzung der Trasse der bereits bestehenden Straße Oelpfad sind am nördlichen Ausbauende im Verhältnis nur wenige Flächen zu erwerben“, sagt Leihs. „Südlich der Bahnlinie wird die L677n parallel zur K31 (Massener Straße) verlaufen, so dass hier im Verhältnis mehr Flächen erworben werden müssen.“
Sachverständige ermitteln Verkehrswert
Auf die Frage, wie viel Geld Straßen.NRW für den Kauf der Flächen einplant, sagt Leihs: „Die Höhe von Entschädigungen beim Erwerb von Flächen oder bei der vorübergehenden Inanspruchnahme von Flächen bemisst sich nach deren Verkehrswert, auch Marktwert genannt.“
Mit der Ermittlung der Verkehrswerte will der Landesbetrieb Sachverständige beauftragen. „Ziel ist es immer, zu einer angemessenen Entschädigung und einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen“, so Leihs weiter. Bei einer gütlichen Einigung wird schlussendlich ein notarieller Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, der den Kaufpreis regelt. Wie viel Geld Straßen.NRW dafür vorsieht, verrät die Sprecherin nicht.