
Es ist das Ehrenamt mit dem höchsten Maß an Verantwortung. Schöffenrichter sind Menschen aus der Bevölkerung, die einem Richter gleichgestellt, Urteile im Strafrecht mitentscheiden und für gerechte Strafen sorgen sollen. Nun sucht die Gemeinde Holzwickede im Zuge der Schöffenwahl 2023 in NRW für die Amtszeit 2024 bis 2028 Personen, die sich für dieses Amt bewerben.
Aus den Bewerbungen wählt der Rat der Gemeinde 14 Frauen und Männer aus. Diese werden wiederum dem Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen, der sieben von ihnen zu Schöffen erklärt, die am Amtsgericht Unna sowie dem Landgericht
Dortmund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerber müssen dabei einige Bedingungen erfüllen. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache gut beherrschen. „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen“, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. „Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht gewählt werden.“

Zudem sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, Menschenkenntnis besitzen und in der Lage sein, Beweise zu würdigen. „Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung“, so der Aufruf der Gemeinde. Denn jeder noch so kurze Ausfall eines Schöffen, sorgt für eine Unterbrechung des entsprechenden Verfahrens. Zudem dürfen Bewerber am 1. Januar 2024 nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 sein.
In einer Verhandlung sind die Schöffen dem Richter gleichgestellt, können ihn bei einem Urteil überstimmen. „Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben Schöffen daher mit zu verantworten“, heißt es weiter. „Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht
übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.“
Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 31. März bei der Gemeinde (Torsten Doennges), telefonisch unter 02301/915-207 oder per E-Mail an t.doennges@holzwickede.de.
Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.holzwickede.de oder
www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März an den Kreises Unna, an Frau Omansick. Telefonisch unter: 02303/27-1951 oder -2451 oder per E-Mail an britta.omansick@kreis-unna.de oder dietmar.rosin@kreis-unna.de.