
Frühjahr 2021: Die Corona-Pandemie beherrschte zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Jahr das öffentliche Leben in Haltern am See. Zum neuen Schuljahr gab es auch neue Regelungen für die Schülerinnen und Schüler. Zweimal in der Woche mussten sie sich auf das Coronavirus testen.
Die Schüler hatten die Möglichkeit, einen Selbsttest in der Schule zu machen. Sie konnten aber auch einen Bürgertest vornehmen lassen, sich also in einem offiziellen Testzentrum testen lassen und dann das Ergebnis zum Schulbeginn vorlegen. Der Test durfte nicht älter als 48 Stunden sein.
Die meisten Schülerinnen und Schüler in Haltern hätten sich daran gehalten, wie eine Umfrage unserer Redaktion an den Schulen vom 29. April 2021 zeigte. Nur einen Testverweigerer habe es damals an der Realschule gegeben. Für diese Person galt: Ausschluss vom Präsenzunterricht, Klausuren mussten in einem Extraraum geschrieben werden.
Klage vor dem OVG
Es scheint allerdings noch jemanden gegeben haben, der mit den Corona-Regeln und Selbsttests in der Schule nicht einverstanden war. Ein Schüler aus Haltern, zum Zeitpunkt des Antrags ging er noch zur Grundschule, verklagte das Land Nordrhein-Westfalen wegen der geltenden Vorgaben zum Testen.
Da es um die Rechte des Schülers geht, war er auch derjenige, der den Antrag damals gestellt hat – trotz jungen Alters. Im Prozess wird der Schüler dann aber rechtlich durch die Eltern vertreten.
Weitere Schüler und teilweise auch Eltern aus anderen Städten in NRW klagen ebenfalls dagegen. In mehreren Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster werden die Anträge geprüft. Der Gerichtstermin ist am 13. November 2023 um 10 Uhr.