Insgesamt 140 Anträge auf die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen gingen bei der Stadt Fröndenberg ein. Nach Mitteilung von Stadtsprecherin Ulrike Linnenkamp mussten insgesamt sieben Gesuche abgelehnt werden. Privatpersonen und Unternehmen haben seit Freitag (17. September) nun die Möglichkeit, die Wiederaufbauhilfe des Bundes zu beantragen.
Wir geben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer hat Anspruch auf die Wiederaufbauhilfe?
Grundvoraussetzung ist, dass Privathaushalte oder Unternehmen unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli einen Sachschaden an ihren Gebäuden erlitten haben.
Diese Schäden können bei Unternehmen auch Sachschäden an Vermögenswerten wie Betriebsgelände, Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbeständen sowie Einkommenseinbußen aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der Geschäftstätigkeit während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach dem Schadensereignis umfassen.
Dies schließt auch Schäden durch
- wild abfließendes Wasser,
- Sturzflut,
- aufsteigendes Grundwasser,
- überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen,
- Regenrückhaltebecken und
- Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren sowie
- durch Hangrutsch ein.

Welche Schadenshöhe kann berücksichtigt werden?
Bei Privathaushalten werden Schäden in der Regel nur ab einem Betrag von 5000 Euro berücksichtigt.
Bei Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Vermeidung von Härtefällen können im Rahmen einer „vertieften Härtefallprüfung“ höhere Billigkeitsleistungen von bis zu 100 Prozent gewährt werden. Der Mindestschadensbetrag pro Betriebsstätte muss mehr als 5000 Euro betragen.
Welche Maßnahmen gelten als förderfähig?
Förderfähig bis zur Höhe des entstandenen Schadens sind:
- die Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, an Bachuferbefestigungen sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude
- die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
- die Kosten für die Erstellung von Gutachten (siehe Ablauf der Antragstellung und benötigte Dokumente) und für Planungsunterlagen zu 100 Prozent,
- die Kosten für den eigenen Hausrat, die in der Regel als Pauschale gewährt werden,
- die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten,
- in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht.
Was wird im Rahmen der Pauschale für den eigenen Hausrat erstattet?
Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Billigkeitsleistung in Form einer Pauschale wie folgt gewährt:
- bei Ein-Personen-Haushalten: 13.000 Euro
- bei Mehr-Personen-Haushalten:
- für die erste Person: 13.000 Euro
- für Ehegatten oder Lebenspartner: 8500 Euro
- für jede weitere dort gemeldete Person: 3500 Euro
- bei Wohngemeinschaften: 3500 Euro für jede zur Wohngemeinschaft gehörige und dort zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gemeldete Person.
Können Gebäude mehrfach gefördert werden?
Eine Förderung kann mit anderen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder der Europäischen Union ergänzt werden, sofern und soweit dies die Fördervorschriften zulassen und die Gesamtsumme aller gewährten Fördermittel sowie Mittel Dritter die Gesamtausgaben der Vorhaben nicht übersteigt.
Wo kann man einen Antrag stellen?
Der Antrag kann online auf der Internetseite www.land.nrw/wiederaufbauhilfe gestellt werden.
Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?
Bis zum 30. Juni 2023 kann ein Antrag über ein Online-Förderportal eingereicht werden.
Info-Hotline
- Flutopfer können sich per Telefon über das Förderprogramm für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten informieren.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.
- Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis 16 Uhr unter Tel. 0211 4684-4994 erreichbar.
- Auf der Internetseite www.land.nrw/wiederaufbauhilfe gibt es zudem eine Übersicht über weitere Fragen.