Bluttat im Himmelmannpark Rechtsmediziner: „Ohne ärztliche Behandlung wäre der Tod eingetreten“

Der Angeklagte im Fall des Messerangriffs im Fröndenberger Himmelmannpark durfte die Quarantäne verlassen. Der Prozess vor dem Landgericht konnte damit am Mittwoch (13. April) fortgesetzt werden.
Der Angeklagte im Fall des Messerangriffs im Fröndenberger Himmelmannpark durfte die Quarantäne verlassen. Der Prozess vor dem Landgericht konnte damit am Mittwoch (13. April) fortgesetzt werden. © Archiv/Martin von Braunschweig
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Opfer im Krankenhaus untersucht

„Dynamisches Geschehen“

Angeklagter redet wieder viel

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