
Ein scheinbares Schnäppchen im Internet hat sich für eine 21-jährige Mendenerin als teurer Betrug entpuppt. Sie war auf der Suche nach einem neuen Smartphone, stieß auf einem Online-Portal auf ein verlockendes Angebot und zahlte. Doch die Sendung blieb aus, am Montag (9.12.) erstattete sie Anzeige.
Nach Angaben der Polizei nutzte der Betrüger eine Ausweiskopie und eine Sendungsbestätigung von DHL, um das Vertrauen der Käuferin zu gewinnen. Diese zahlte daraufhin den zuvor am Telefon vereinbarten Betrag, indem sie dem vermeintlichen Verkäufer per WhatsApp die Nummer einer sogenannten Bezahl- oder auch Guthabenkarte schickte. Später stellte sich allerdings heraus, dass die Sendungsnummer verpixelt und daher nutzlos war, der Ausweis war zur Fahndung ausgeschrieben.
Polizei rät zu Vorsicht beim Online-Kauf
Die Polizei warnt eindringlich davor, auf alternative Zahlungsmethoden zu vertrauen. Es wird geraten, Käufe direkt über die entsprechenden Plattformen abzuwickeln und sich vor allem vor sogenannten Fake-Seiten zu hüten. Auch eine Bezahlung über die „Familie und Freunde“-Funktion eines Bezahlungsdienstleisters hebelt Sicherheitsfunktionen aus. Ein persönliches Treffen zwischen Käufer und Verkäufer kann ebenfalls helfen, Betrügereien zu vermeiden.
Mehr Informationen und Sicherheitstipps zum Online-Einkauf finden sich auf der Beratungsseite der Polizei unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-handeln/.