Verkehr in Fröndenberg Nach Verbotsbeschluss: Diese Strafen drohen Radfahrern auf dem Marktplatz

Künftig wird der Marktplatz frei von Fahrradfahrern sein.
Künftig darf der Marktplatz mit dem Rad nicht mehr befahren werden. © Marcel Drawe
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In vielen Städten in Deutschland ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone oder auf großen Plätzen verboten. In Unna dürfen Radler zwischen 9 und 19 Uhr ihren Drahtesel nur schieben. Damit sollen Fußgänger geschützt werden.

Auch in Fröndenberg soll bald solch eine Regelung auf dem Marktplatz gelten. Der Rat hatte am Mittwoch (29. September) die Verwaltung beauftragt, alles Notwendige einzuleiten, damit die Radler im Innenstadtbereich nicht mehr fahren dürfen. Doch welche Strafen drohen eigentlich demjenigen, der diese Regeln missachtet?

Bis zu 30 Euro werden fällig

Wer mit dem Rad in einem nicht erlaubten Gebiet unterwegs ist, verstößt gegen die Fußgängerzonen-Verkehrsregel und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht Verwarngeld von 15 Euro. Wird ein Fußgänger dabei behindert, kostet es 20 Euro Verwarngeld. Die Geldstrafe erhöht sich bei Gefährdung auf 25 Euro und bei Unfall auf 30 Euro.

Hinzukommen kann eine Zivilklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Je nach Tatumstand kann hier sogar eine mehrjährige Gefängnisstrafe drohen. Noch ist auf dem Marktplatz das Fahrradfahren erlaubt – aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.

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