Coronavirus Märkischer Kreis legt Beschwerde ein: Ausgangssperre soll weiter gelten

Polizei und Ordnungsamt werden die Ausgangssperre im Märkischen Kreis weiter durchsetzen. Das hatte der Märkische Kreis noch am Dienstagabend beschlossen. © dpa
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Der Märkische Kreis legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein – auch in enger Abstimmung und auf ausdrückliche Aufforderung des NRW-Gesundheitsministeriums. Die Allgemeinverfügung des Kreises mit der Ausgangssperre wird bis auf weiteres weiter angewendet. Das teilte der Märkische Kreis am Dienstagabend mit.

Der Kreis hat in enger, auch juristischer Abstimmung mit dem Land gezielte Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmte Allgemeinverfügung ist seit dem 9. April gültig. Mit der darin verankerten Ausgangssperre sind zielgerichtete Maßnahmen ergriffen worden, die aus der Perspektive der Kreisverwaltung zum Infektionsgeschehen im Kreis passen.

„Das Thema hat aktuell eine große landes- und bundespolitische Tragweite. Darum stehen wir im engen Austausch mit dem Ministerium, das uns ausdrücklich dazu aufgefordert und darin bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen“, sagt Landrat Marco Voge.

Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren weiter

Hintergrund: Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Eilbeschluss einem Antrag gegen die durch die Allgemeinverfügung des Kreises erlassene Ausgangsbeschränkung stattgegeben. Der Kreis wird Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Bis auf weiteres bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft. Heißt: Der Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden und die Polizei wird nach Entscheidung des Krisenstabs nicht ausgesetzt.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und dem nach den Osterferien wieder gestiegenen 7-Tage-Inzidenzwert (201,6 am Dienstag) waren und sind aus Sicht des Krisenstabs schärfere Maßnahmen notwendig. In enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium wird der Kreis daher gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg Beschwerde einlegen. Ziel sei weiterhin, die derzeitige Infektionswelle zu brechen.

Verfahren kommt vors Oberverwaltungsgericht

Das Verfahren landet somit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Instrument der Ausgangssperre wird aktuell auch auf Bundesebene im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes diskutiert und soll einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag zufolge bundesweit zukünftig für Kreise ab einer Inzidenz von mehr als 100 in Kraft treten.

„Wir haben den Beschluss und die Begründung des Verwaltungsgerichts Arnsberg detailliert im Krisenstab analysiert. Unser Ziel bleibt eindeutig: Das Infektionsgeschehen im Kreis gezielt und passgenau einzudämmen. Dafür sind bei uns weiterhin Maßnahmen über die landesweiten Regeln hinaus notwendig“, sagt Landrat Marco Voge.

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