
In diesen Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger aus Fröndenberg ihre Wahlunterlagen für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
Die Wahlbenachrichtigung enthält die Angabe des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei zugänglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten die Frage ihrer Wahlberechtigung mit dem Bürgerbüro klären, vermeldet die Stadt in einer Pressemitteilung. Für die Stimmabgabe am Wahlsonntag reicht letztlich auch die Vorlage eines gültigen Ausweispapiers.
Antrag auf Wahlunterlagen kann auf mehreren Wegen gestellt werden
Einige sollten ihre Wahlbenachrichtigung besonders aufmerksam lesen und dabei genau auf den Wahlraum zu achten: In zwei Stimmbezirken haben sich die Wahlräume geändert. Neuer Wahlraum für den Innenstadtbereich im Wahlbezirk 3100 ist die Stadtbücherei (bislang Gaststätte Zum Markgrafen) und in Dellwig im Wahlbezirk 3062 der Veranstaltungsraum im Freibad Dellwig (bislang Vorraum Unternehmensberatung Hennemann).
Sofern Bürgerinnen und Bürgern die Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden.
Briefwahlbüro im Stiftsgebäude
Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Auf der städtischen Homepage steht für die Wählerinnen und Wähler eine Eingabemaske zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Die Wahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 19. April versendet.
Für diejenigen Wählerinnen und Wähler, die direkt vor Ort per Briefwahl wählen möchten, ist im Sitzungssaal des Stiftgebäudes das städtische Briefwahlbüro ab dem 20. April zu den folgenden Öffnungszeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag 8 bis 17 Uhr
- Freitag 8 bis 12 Uhr
Um den rechtzeitigen Eingang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) sicherzustellen, sollten diese frühzeitig zur Post gegeben oder direkt in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wahlbriefe, die nicht bis spätestens zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sind, müssen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unberücksichtigt bleiben.