
Der Preisrückgang ist einzig auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zurückzuführen. So darf bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens kein zu hoher Inflationsausgleich angesetzt werden. Die Stadt Fröndenberg ist dieser Maßgabe gefolgt. Eine angekündigte Gesetzesänderung des Landes NRW könnte im kommenden Jahr die Berechnung allerdings bereits wieder ändern.
Grabherstellung wird teurer
Die Friedhofsgebühr setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehört die Herstellung der Gräber. Diese Kosten erhöhen sich 2023 etwas. Die Erhöhung resultiert aus einer vertraglich vereinbarten Preisanpassung mit der
Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH und den Verwaltungsgebühren.
Die Gebühr für die Trauerhalle sinkt um 2,06 Prozent, was auf die nicht vorgenommene kalkulatorische Verzinsung zurückzuführen ist. Die Gebühr für die Kühlung verändert sich nicht.
Für den Grabstellenerwerb sinken die Gebühren leicht um 0,50 bis 2,43 Prozent bzw. steigen für ein pflegefreies Reihengrab um 1 Prozent und einen Familienbaum im Friedhain um 1,07 Prozent. Bei den Unterhaltungskosten wurde mit steigenden Entsorgungskosten sowie höheren Verwaltungskosten gerechnet. Wegen der fehlenden kalkulatorischen Verzinsung erhöht sich der überwiegende Teil der Gebühren dadurch ebenfalls nicht.

Ein großes Kalkulationsrisiko bei der Berechnung der Friedhofsgebühren stellt stets die zu schätzenden Erwerbsrechte an Gräbern dar. So schwankte die Anzahl der Beisetzungen in den letzten drei Jahren zwischen 81 und 120. In der Kalkulation für das Jahr 2023 wird mit 100 Bestattungen gerechnet.
„Sollten die erworbenen Nutzungsrechte im Jahr 2023 den kalkulierten Rahmen nicht erreichen, führt dies zwangsläufig zu einem Defizit im Gebührenhaushalt“, erläutert die Verwaltung.
Keine Pflegekosten für das erste Jahr
Die bisherige Einebnungsgebühr für die vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte setzte sich zusammen aus den Einebnungskosten, der Abfallbeseitigung und den Pflegekosten für das erste Jahr.
In der Praxis habe sich gezeigt, dass die Nutzungsberechtigen die Einebnung teilweise selber vornehmen oder eine Gärtnerei damit beauftragen, so dass es sinnvoll erscheine, die Pflegekosten für das erste Jahr nicht mit in die Gebühr einzurechnen.
In den Gesamtkosten für einer Beerdigung (wie in der Tabelle dargestellt) sind die Graberwerbskosten und die Kosten für eine Grabherstellung enthalten. Bei den pflegefreien Grabarten beinhaltet die Grabherstellung eine Grabplatte bzw. Namenstafel am Findling.