Bluttat im Himmelmannpark BGH hat über Revision des Verurteilten entschieden

Der Angeklagte im Fröndenberger Messerstich-Prozess hatte gegen die erneute Verurteilung Revision eingelegt.
Der Angeklagte im Fröndenberger Messerstich-Prozess hatte gegen die erneute Verurteilung Revision eingelegt. © Archiv/Martin von Braunschweig
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Notwehr oder Mordversuch?

Zweimal schuldig gesprochen

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