Bauen in Fröndenberg Baugebiet „Auf dem Buhrlande“: Stadt ändert Vorschlag für Bebauungsplan

Großen Bürgerprotest gab es im Zusammenhang mit den Plänen für das Baugebiet „Auf dem Buhrlande in Fröndenberg. Karin Lamfried, Volker und Kerstin Reinberg aus Ardey (v.l.) fühlten sich bereits bei den Vorplanungen nicht ausreichend einbezogen.
Großen Bürgerprotest gab es im Zusammenhang mit den Plänen für das Baugebiet "Auf dem Buhrlande“ in Fröndenberg. Karin Lamfried, Volker und Kerstin Reinberg aus Ardey (v.l.) fühlten sich bereits bei den Vorplanungen nicht ausreichend einbezogen. © Archiv
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Seit langem ist das Baugebiet „Auf dem Buhrlande“ in Fröndenberg ein Reizthema. Bürgerproteste gab es von Anfang an und auch aus der Politik kam viel Kritik. Trotzdem wurde im Sommer des vergangenen Jahres die Änderung des Flächennutzungsplans vom Stadtrat beschlossen. Sprich: Das Baugebiet im Ortsteil Ardey wird kommen.

Nun steht das Thema im Juni bei gleich drei politischen Ausschüssen auf der Tagesordnung. Zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) am Donnerstag, 9. Juni (17 Uhr, Stiftsgebäude). Und auch der Hauptausschuss (15. Juni) und der Rat (22. Juni) werden über den Bebauungsplan diskutieren. Die Entscheidung fällen letztlich die Ratsmitglieder.

Die Stadt hat das Vorhaben inzwischen konkretisiert und an einigen Stellen angepasst. In der Vorlage für die Sitzung des ASU sind folgende Änderungen aufgeführt:

  • Die äußere Erschließung soll von Osten über die Straße Bredde erfolgen.
  • Die inneren Erschließungsflächen werden neu konzipiert.
  • Die Anzahl an Parkplätzen im Straßenraum wird von 4 auf mindestens 10 erhöht.
  • Anstatt eines allgemeinen Wohngebiets wird ein reines Wohngebiet festgesetzt.
  • Maximale Gebäudehöhen werden festgelegt.
  • Dachform und –neigung werden modifiziert; das Flachdach wird die prägende Dachform.

Plangebiet wurde überarbeitet

Die Festsetzung als „Reines Wohngebiet“ hat zur Folge, dass der Begriff des Wohnens durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet ist.

Anders als im reinen Wohngebiet ist im allgemeinen Wohngebiet das Wohnen nicht die ausschließlich zulässige Nutzungsart. Daneben sind Anlagen zulässig, die den materiellen, kulturellen oder sozialen Bedürfnissen des Gebiets dienen.

Darüber hinaus, hat die Überarbeitung der Erschließungskonzeption zur Folge, dass der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets im Westen zum Teil zurückgenommen wird. Das Plangebiet umfasst nun eine Gesamtfläche von rund 28.000 Quadratmetern und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden von der südlichen Grenze des Flurstückes 10, Flur 1, Gemarkung Ardey;
  • im Osten durch die westliche Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33 „Heidewegsiedlung“ und durch die Westgrenze des Flurstückes 365 teilweise, Flur 1, Gemarkung Ardey;
  • im Süden durch die nördliche Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33 „Heidewegsiedlung“;
  • im Westen von der östlichen Grenze des Wirtschaftsweges Flurstück 867 teilweise, Flur 1, Gemarkung Ardey.

Als Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz hat die Verwaltung folgende Vorschläge erarbeitet:

  • für alle Flachdächer einschließlich der Nebenanlagen, Garagen und Carports ohne eine Flächenbegrenzung wird eine Dachbegrünung mit 12 cm Substrataufbau vorgeschrieben;
  • auf den privaten Grundstücksflächen ist eine Baumanpflanzung vorgesehen;
  • Festlegung einer Vorgartenzone mit konkretem Begrünungsanteil; und
  • Anlegung einer extensiven Streuobstwiese auf der Ausgleichsfläche.

Info

  • Die Beschlussvorlage sowie der Entwurf des Bebauungsplans sind im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar.
  • Außerdem kann man sich dort auch alle Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden durchlesen.
  • Auch ein Umweltbericht, ein Geruchsgutachten und viele weitere Untersuchungen sind einzusehen.
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