JVA entlässt Insassen vorzeitig Gefängnisdirektor erklärt Bedingungen für Weihnachtsamnestie

Ralf Bothge ist der Leiter des Dortmunder Gefängnisses in der östlichen Innenstadt.
Ralf Bothge ist der Leiter des Dortmunder Gefängnisses in der östlichen Innenstadt. © Kevin Kindel
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Alle Jahre wieder gibt es die sogenannte Weihnachts-Amnestie in den NRW-Gefängnissen. Ausgewählte Insassen können die anstehenden Feiertage in Freiheit verbringen, obwohl ihr ursprüngliches Haftende eigentlich noch nicht erreicht ist.

Sieben Männer aus der Dortmunder Justizvollzugsanstalt (JVA) dürfen sich in diesem Jahr über das Privileg freuen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ende ihrer Haft zwischen November und Januar fällt. „Die Zahl ist 2022 niedriger als in den Jahren vor der Corona-Pandemie“, sagt Anstaltsleiter Ralf Bothge. Denn durch die Pandemie befinden sich aktuell generell weniger Männer im Dortmunder Gefängnis.

„Der Weg, über die Weihnachts-Amnestie früher in die Freiheit zu gelangen, ist ein langer und er ist geprägt von diversen Prüfungen“, erklärt Bothge. Nicht in den Genuss kommen Gefangene mit langer Freiheitsstrafe beispielsweise wegen Sexualstraftaten.

Schwung für Resozialisierung

„Auch Gefangene, die sich im Strafvollzug nicht gut benommen haben oder die über keine Wohnung außerhalb der Anstalt verfügen, haben Pech“, so Bothge. Hintergrund der Maßnahme sei die Hoffnung, dass die vorzeitige Entlassung gut für eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist.

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