
Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft getreten ist, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen leichter zu ändern. Für eine Änderung konnte man sich bereits am 1. August anmelden. Das Standesamt Dortmund verzeichnet seitdem 204 Anmeldungen (Stand 21. Januar) zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag. Das teilt die Stadt Dortmund in einer Pressemitteilung mit.
So verteilen sich bislang die Anmeldungen für Änderungen:
- männlich in weiblich: 67
- männlich in divers/ohne Angabe: 13
- weiblich in männlich: 87
- weiblich in divers/ohne Angabe: 35
Ist die Anmeldung beim Standesamt erfolgt, müsse man mindestens drei Monate warten, bevor die Änderung erklärt und damit wirksam werden kann, erklärt die Stadt Dortmund den Prozess. Damit soll sichergestellt werden, dass man genug Zeit hat, die Entscheidung zu überdenken. Ist das nach 6 Monaten nicht geschehen, muss ein Änderungswunsch neu angemeldet werden. Sowohl die Anmeldung als auch die Erklärung müssen beim selben Standesamt erfolgen.
Bestimmte Vorgaben
Bei der Erklärung können die Betroffenen frei wählen, welches Geschlecht sie eintragen lassen möchten. Sie können sich auch neue Vornamen aussuchen, solange diese zum gewählten Geschlecht passen. Zum Beispiel ist „Ute“ bei „männlich“ nicht möglich, aber bei „divers“ schon.
148 Erklärungen zur tatsächlichen Änderung wurden bislang entgegengenommen. Weitere Informationen sowie Anträge zur Anmeldung sind auf der Website der Stadt Dortmund unter dortmund.de/selbstbestimmung verfügbar.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 22. Januar 2025.