
Bei der Einreisekontrolle am Dortmunder Flughafen ist am Dienstagmorgen gegen 8.30 Uhr ein Mann aufgefallen, der nun erneut in Haft muss. Ein früherer Deal ist damit hinfällig.
Der 28-Jährige sei mit dem Flug aus Varna (Bulgarien) gekommen. Bei der Überprüfung seines bulgarischen Reisepasses sei festgestellt worden, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Fahndung ausgeschrieben worden war.
Zwei-Drittel-Regelung
Im Februar 2019 sei der Mann in Stuttgart wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Rund zwei Drittel seiner Haftstrafe habe er abgesessen.
Anfang 2020 sei er dann in sein Heimatland abgeschoben worden, statt das letzte Drittel seiner Haftstrafe absitzen zu müssen. Eine solche Regelung kann bei ausländischen Straftätern auf Antrag des Anwalts getroffen werden, erklärt die Bundespolizei. Mit seiner Einreise nach Deutschland sei die Haftstrafe jedoch wieder aktiv geworden.
Der 28-Jährige muss laut der Bundespolizei nun auch den Rest seiner Freiheitsstrafe absitzen: 455 Tage. Nach seiner Festnahme sei der Mann direkt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Zudem werde geprüft, ob der Mann sich möglicherweise schon vorher unerlaubt in Deutschland aufgehalten hat.