Keine bundesweite Regelung Stadt Dortmund bestimmt Bußgeld-Höhe bei Ausgangssperren-Verstoß selbst

Auf dem Wall am U-Turm ist es nach 22 Uhr ungewohnt still – wie praktisch überall in Dortmund.
Auf dem Wall am U-Turm ist es nach 22 Uhr ungewohnt still - wie praktisch überall in Dortmund. © Oliver Schaper
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Der zweite Verstoß kann doppelt so teuer werden

„Gewichtige Zwecke“ können Ausnahmen bilden

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