
Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter für die Tätigkeit am Dortmunder Amts- und Landesgericht gesucht – die sogenannten Schöffen. Nach ihrer Wahl haben sie in Gerichtsverfahren dasselbe Stimmrecht wie Berufsrichter und entscheiden in Verfahren über „schuldig“ oder „nicht schuldig“ angeklagter Personen.
Im Herbst 2023 findet die nächste Schöffenwahl in NRW für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt. Wer an dem Ehrenamt interessiert ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ab sofort bewerben, teilt die Stadt Dortmund mit.
Bewerbungen bis Ende März
Bewerber müssen ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Die Unterlagen können per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste zurückgesendet werden. Auch die Einsendung des eingescannten Dokuments per E-Mail an wahlen@stadtdo.de ist möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März.
Alle Bewerber werden in eine Vorschlagsliste eingetragen. Ein Wahlausschuss beim Amts- und Landgericht wählt dann Ende des Jahres 2023 aus den Bewerbern die zukünftigen Schöffen aus. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur Bewerber, die die Voraussetzungen für das Amt erfüllen.
Da gibt es nämlich einige. „Wegen der großen Verantwortung, die die Schöffentätigkeit mit sich bringt, werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit vorausgesetzt“, schreibt die Stadt.
Voraussetzungen für das Amt
Bewerber für das Amt müssen in Dortmund wohnen, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Auch gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, kann nicht gewählt werden.
Die Stadt Dortmund weist zudem darauf hin, dass Personen, die bereits hauptamtlich in der Justiz arbeiten und Religionsdiener, nicht zu Schöffen gewählt werden sollen. Dazu zählen beispielsweise Richter, Polizeibeamte oder auch Bewährungshelfer.
Wer als Schöffe tätig und Arbeitnehmer ist, wird laut Stadt für die Teilnahme an Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhält zudem eine Aufwandsentschädigung.
Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsformulare sind bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund (Südwall 2–4) und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Die Unterlagen gibt es außerdem auf der Internetseite der Stadt auf wahlen.dortmund.de.