Prozess um Stadtenergie Arbeitsverhältnis von Ex-Prokurist nicht durch Kündigung aufgelöst

Das Arbeitsgericht in Dortmund. © RN
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Richtigstellung: In unserer Berichterstattung „Betrügerische Abzocke bei DEW-Tochter stadtenergie: Wurden Mitarbeiter unter Druck gesetzt?“ haben wir berichtet, dass im Streit um die rechtmäßige Kündigung des ehemaligen DEW21 Prokuristen M. das Gericht die Kündigung in seinem Urteil anerkannt habe („Das Gericht erkannte die Kündigung, die DEW im Februar 2024 für Ende April ausgesprochen hatte, in seinem Urteil an.“)


An dieser Darstellung halten wir nicht fest. Vielmehr hat das Gericht festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 29.02.2024, dem Kläger am gleichen Tag zugegangen, nicht aufgelöst worden ist.“

Wir haben die entsprechende Passage am 30. Januar 2025, 15.36 Uhr, im Text angepasst.

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