Ein Dortmunder Amtsrichter hatte am Montag in einem Urteil eine Corona-Schutzverordnung für unwirksam erklärt. Das Urteil wird von manchen gefeiert, von anderen angefochten.
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Gelassenheit beim Verantwortlichen, Feierlaune auf Facebook
Urteil könnte vom Oberlandesgericht aufgehoben werden