Niederlage für Dortmunder Neonazis vor dem Bundesverfassungsgericht Urteil mit Strahlkraft

Reichsfahnen hängen an den Fenstern der Häuser an der Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld, in denen nach wie vor Teile der rechtsextremen Szene in Dortmund leben.
Reichsfahnen hängen an den Fenstern der Häuser an der Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld, in denen nach wie vor Teile der rechtsextremen Szene in Dortmund leben. © picture alliance/dpa
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Die rechtsextreme Szene in Dortmund muss eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht hinnehmen. Das oberste Gericht der Bundesrepublik wies am Dienstag (2. Juli) eine Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ ab, die mittlerweile gemeinsam mit der NPD unter dem Namen „Heimat“ firmiert.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist eine Mahnwache der Partei im Dezember 2017 in Dortmund. Die Rechtsextremisten wollten damals unter dem Motto „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen Reinoldikirchenbesetzung“ mit Fackeln aufmarschieren.

Ein Jahr zuvor hatten sie sich auf dem Turm der Reinoldikirche verbarrikadiert, Pyrotechnik gezündet und ein rassistisches Banner entrollt. Die Mahnwache im Dezember 2017 war eine Referenz auf dieses Ereignis, das einige Jahre später noch Verurteilungen nach sich ziehen sollte. Die Polizei Dortmund untersagte den Neonazis damals aber das Mitführen von Fackeln.

„einschüchternde Wirkung“

Wie sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Pressemitteilung mitteilt, hatte man den Rechtsextremisten damals auf rund 60 Seiten neben den Fackeln auch zahlreiche Parolen verboten. „Die beschränkende Verfügung sollte einen störungsfreien Verlauf der Versammlung sicherstellen und eine insgesamt einschüchternde Wirkung verhindern“, schreibt die Polizei und begründet: „Die Nationalsozialisten nutzten in der NS-Zeit Fackeln und bedrohlich wirkende Fackelmärsche, um ihren Machtanspruch öffentlich einschüchternd und bildgewaltig zum Ausdruck zu bringen.“ Die rechtsextremistische Szene habe sich dieser Symbolik bedient, um aggressiv und einschüchternd aufzutreten.

Michael Brück, damals noch führender Kopf in der rechtsextremen Szene in Dortmund und mittlerweile nach Chemnitz abgewandert, hatte als stellvertretender Landesvorsitzender der Partei „Die Rechte“ vergeblich vor nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten gegen die Auflagen geklagt und ist nun auch in letzter Instanz mit der Verfassungsbeschwerde gescheitert. Rund sechseinhalb Jahre nach der Mahnwache könnte das Urteil nicht nur eine Bedeutung für Dortmund, sondern für Neonazi-Aufmärsche in ganz Deutschland haben.

Polizeipräsident sieht Bestätigung der Polizeiarbeit

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ für unzulässig, weil sich die Partei nicht hinreichend mit den Urteilen der Verwaltungsgerichte in NRW auseinandergesetzt und ihre Klage gegen das Fackel-Verbot nicht überzeugend begründet habe.

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange sieht in dem Urteil eine Bestätigung der „inzwischen ein Jahrzehnt strafrechtlich und verwaltungsrechtlich konsequent durchgesetzte Linie“ der Dortmunder Behörde, die in der Vergangenheit immer wieder auch Niederlagen vor Gericht einstecken musste. Lange kündigte an: „Wir werden auch in Zukunft alle juristischen Instrumente anwenden, um die Demokratie zu schützen. Wir schützen die Freiheit und den sozialen Frieden in Dortmund vor rechtsextremistischen Umtrieben.“

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