
Die 31. Strafkammer hat den inzwischen 24 Jahre alten Mann am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Genau diese Strafe hatte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt.
Dass der Angeklagte im Juli 2020 sexuellen Kontakt mit einem 13-jährigen Mädchen hatte, hatte er im Prozess eingeräumt. Er pochte jedoch darauf, dass er nicht wusste, wie alt die Schülerin wirklich war, als er mit ihr in einem Korridor Sex gehabt habe. Außerdem will er den Widerstand des Mädchens nicht erkannt haben.
Richter glauben der Zeugin
Die Richter glaubten jedoch der Zeugin, die in ihrer Befragung eindeutig ausgesagt hatte: „Ich hatte ihm vorher gesagt, dass ich erst 13 bin.“ Von einer Verurteilung wegen Vergewaltigung nahm die Kammer jedoch Abstand. Es sei tatsächlich nicht sicher nachweisbar, dass der Angeklagte auch wirklich eine Gegenwehr des Mädchens bemerkt hat.
In dem zweiten ursprünglich angeklagten Fall haben die Richter noch kein Urteil gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann nur drei Wochen vor dem Übergriff auf die 13-Jährige auch ein elfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben.
Weil die Zeugin aber derzeit für die Richter „nicht mehr greifbar“ ist, wie es am Freitag hieß, musste das Verfahren erst einmal abgetrennt werden. Denn ohne die Zeugin kann in einem solchen Fall natürlich nicht weiterverhandelt werden.