Kein Urteil trotz Kriegsverbrechen-Anklage gegen 25-jährigen Dortmunder
Das Foto, das den Dortmunder belastet, muss grauenhaft sein. Es soll im Jahr 2012 in Syrien aufgenommen worden sein und zeigt nach Auskunft der Ermittler den jungen Mann in militärischer Tarnkleidung, mit einem Gewehr in der Hand – und einem Fuß auf dem Oberkörper einer menschlichen Leiche.
Damit habe er, der drei Jahre später nach Deutschland zog, „eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt“, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft. Ein Kriegsverbrechen.
Doch fast genau ein Jahr nach der Anklage steht jetzt fest, dass es zu keiner Verhandlung kommen wird. Das Verfahren gegen den heute 25-Jährigen ist vor wenigen Tagen eingestellt worden. Die Entscheidung geht zurück auf Gespräche des Angeklagten mit der Jugendgerichtshilfe der Stadt Dortmund. Zur Tatzeit war er wohl minderjährig.
„Der Angeklagte hat sich in mehreren Begegnungen einer Diplom-Sozialpädagogin geöffnet und sich sehr detailreich zu seinen persönlichen Hintergründen geäußert“, berichtet Dr. Michael Börsch, Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das sich mit dem Fall befasst hat.
Kampfhandlungen zwischen Assad-Armee und IS
Der junge Mann habe die Entstehung des Fotos geschildert. „Dies war nach bewaffneten Kampfhandlungen um das Heimatdorf des Angeklagten zwischen Soldaten der ‚Assad-Armee‘ und des ‚IS‘ aufgenommen worden“, so Börsch. Es gebe keine Erkenntnisse, dass der junge Mann selbst dabei gekämpft habe.
Im Beschluss zur Verfahrenseinstellung heißt es, der Rückblick auf das Tatgeschehen habe zu einer „nachhaltigen Distanzierung des Angeklagten gegenüber der erniedrigenden und entwürdigenden Zurschaustellung eines gefallenen gegnerischen Kämpfers in einer Überlegenheit und Gnadenlosigkeit vermittelnden Pose geführt“.
Gericht, Ankläger und Jugendgerichtshilfe haben daraufhin einhellig entschieden, das Verfahren einzustellen. Das komme rechtlich insbesondere in Betracht, „wenn eine ‚erzieherische Maßnahme‘ durchgeführt ist, welche eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht“, so Börsch. Die „sehr konstruktiven“ Gespräche der Jugendgerichtshilfe würden diese Maßnahme darstellen.
Das Jugendstrafrecht soll vor allem erneuten Straftaten entgegenwirken: „Dieses Ziel ist dank der engagierten Arbeit der Jugendgerichtshilfe auch ohne Hauptverhandlung erreicht“, begründet der Gerichtssprecher. Wegen des Datenschutzes ist von der Stadt Dortmund auf Anfrage keine Aussage zum näheren Inhalt der Gespräche zu bekommen.