
Der Immobilienunternehmer hatte der Versicherung vorgeworfen, im Rahmen der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon eine Rufmordkampagne gegen seine Person inszeniert zu haben. Er beziffert den entstandenen Schaden auf rund eine Milliarde Euro. Die Signal Iduna hatte sich seinerzeit an einem von Jagdfeld aufgelegten Fonds beteiligt.
Als es nach einiger Zeit zu Unstimmigkeiten kam, hatten sich mehrere Anleger zusammengeschlossen und die Absetzung Jagdfeld beantragt. In diesem Zusammenhang erhob ein von der Schutzgemeinschaft beauftragter Anwalt schwere Vorwürfe gegen den Immobilienunternehmer.
Schon das Landgericht hatte jedoch geurteilt, dass sich die Signal Iduna das Verhalten des Anwalts nicht zurechnen lassen müsse. Und eine aus Dortmund gesteuerte Rufmordkampagne sei schon gar nicht zu erkennen, hieß es in dem Urteil.
Revision nicht zugelassen
Diese Entscheidung hat nun das Oberlandesgericht bestätigt. Die Kläger hätten die von ihnen behauptete Rufmordkampagne nicht bewiesen, hieß es in der Entscheidung des 8. Zivilsenats. Jagdfeld habe daher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht hat außerdem die Revision gegen das Urteil ausdrücklich nicht zugelassen. Anno-August Jagdfeld hat nun nur noch die Möglichkeit, gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde einzulegen. Tut er das nicht, ist seine Klage rechtskräftig abgewiesen.