Angebliche Rufmordkampagne Jagdfeld gegen Signal Iduna: Entscheidung in Milliarden-Prozess gefallen

Anno August Jagdfeld auf dem Weg zu einer Verhandlung 2016 © dpa (Archivbild)
Lesezeit

Der Immobilienunternehmer hatte der Versicherung vorgeworfen, im Rahmen der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon eine Rufmordkampagne gegen seine Person inszeniert zu haben. Er beziffert den entstandenen Schaden auf rund eine Milliarde Euro. Die Signal Iduna hatte sich seinerzeit an einem von Jagdfeld aufgelegten Fonds beteiligt.

Als es nach einiger Zeit zu Unstimmigkeiten kam, hatten sich mehrere Anleger zusammengeschlossen und die Absetzung Jagdfeld beantragt. In diesem Zusammenhang erhob ein von der Schutzgemeinschaft beauftragter Anwalt schwere Vorwürfe gegen den Immobilienunternehmer.

Schon das Landgericht hatte jedoch geurteilt, dass sich die Signal Iduna das Verhalten des Anwalts nicht zurechnen lassen müsse. Und eine aus Dortmund gesteuerte Rufmordkampagne sei schon gar nicht zu erkennen, hieß es in dem Urteil.

Revision nicht zugelassen

Diese Entscheidung hat nun das Oberlandesgericht bestätigt. Die Kläger hätten die von ihnen behauptete Rufmordkampagne nicht bewiesen, hieß es in der Entscheidung des 8. Zivilsenats. Jagdfeld habe daher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht hat außerdem die Revision gegen das Urteil ausdrücklich nicht zugelassen. Anno-August Jagdfeld hat nun nur noch die Möglichkeit, gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde einzulegen. Tut er das nicht, ist seine Klage rechtskräftig abgewiesen.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen