Islamischer Staat Emilie (25) aus Dortmund soll zu einem Selbstmordanschlag bereit gewesen sein

Eine Frau hält in Syrien ihr Kind auf dem Arm.
Eine Frau hält in Syrien ihr Kind auf dem Arm. © dpa (Symbolbild)
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Die 25-jährige Dortmunderin Emilie R. muss sich seit Donnerstag (20.10.) als mutmaßliche IS-Terroristin vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Die Salafistin sei 2014 nach Syrien gereist und habe sich dort dem Islamischen Staat angeschlossen, heißt es in der Anklage der Bundesanwaltschaft.

Weil die Angeklagte zum Beginn der Tatzeit noch minderjährig war, schloss das Gericht am Donnerstag die Öffentlichkeit zum Prozessbeginn aus, wie eine Sprecherin erklärte. Emilie R. sei in Nürnberg geboren und in Dortmund zuletzt wohnhaft gewesen, heißt es vom Gericht.

Radikalisierung innerhalb kurzer Zeit

Seit 2013 soll die Angeklagte Anhängerin des radikalen Salafismus sein. Im Juli 2014 sei sie mit ihrem gleichgesinnten Mann, den sie nach islamischem Ritus geheiratet habe, von Deutschland über die Türkei nach Syrien gereist und habe sich dort der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen, heißt es in der Anklage weiter.

Während ihr Mann für den IS als Kämpfer unterwegs war, habe die junge Deutsche Geld vom IS erhalten und sich um Haushalt und Kinder gekümmert. Bei dem Mann soll es sich der Bild zufolge um den Dortmunder Lucas G. handeln, der als 19-Jähriger ausgereist sein soll. Im November 2021 wurde gemeldet, dass er damals in einem nordsyrischen Gefängnis gesessen habe. Weder Gericht noch Generalbundesanwalt äußern sich auf Nachfrage zu dieser Personalie.

Emilie R. habe aber auch selbst an Schusswaffen trainiert, um für den IS kämpfen zu können. Außerdem habe sie sich bereit erklärt, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen, wirft ihr die Bundesanwaltschaft vor. Das Vorhaben sei aber nicht weiterverfolgt worden. Möglich ist auch, dass es sich bei der Ankündigung nur um einen Vorwand gehandelt hat, um zurück nach Deutschland reisen zu können und dem IS wieder zu entkommen.

Festnahme bei Einreise nach Deutschland

Laut Generalbundesanwalt habe die Angeklagte im Internet für den IS geworben und sich darum bemüht, Mädchen und Frauen aus Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen und ihnen Tipps gegeben. Anfang 2019 sei sie in kurdische Gefangenschaft geraten.

Bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland sei sie am 31. März dieses Jahres festgenommen worden. Seither sitze sie in Untersuchungshaft. Das Gericht hat für den Prozess bis Dezember 15 Verhandlungstage eingeplant.

Mit Material von dpa

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