Corona-Pandemie Dortmunder Fitness-Unternehmer klagt mit Eil-Antrag gegen Schutzverordnung

Fitnesstrainer Simon Hoyden bietet normalerweise Sportkurse im Freien an. Laut Corona-Schutzverordnung darf er das im Moment nicht.
Fitnesstrainer Simon Hoyden bietet normalerweise Sportkurse im Freien an. Laut Corona-Schutzverordnung darf er das im Moment nicht. © RN-Archiv
Lesezeit

Verordnung greife in Grundfreiheiten ein

Eilanträge in Hamburg und Bayern bereits genehmigt

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen