Polizei ordnet Messertrageverbote in Dortmund und Lünen an Intensivtäter im Visier

links: ein gefährliches Messer in einer Hand / rechts: Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange
Polizeipräsident Gregor Lange hat Messertrageverbote in Dortmund und Lünen angeordnet. © unsplash.com / RN
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Die Polizei hat in Dortmund und Lünen ein Messertrageverbot für bestimmte Personen angeordnet. Das hat die Polizei Dortmund am Dienstag mitgeteilt. Die Maßnahme ist demnach eine Reaktion auf eine bundesweite Zunahme an Gewaltdelikten mit Messern.

„Konflikte werden immer häufiger nicht mehr nur mit Worten, ja teilweise nicht mal mehr mit Fäusten, sondern zu oft leider auch mit Waffen, wie Messern ausgetragen. Die Hemmschwellen sind gesunken,“ so Polizeipräsident Gregor Lange Anfang April bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023.

Persönliche Übergabe

Das Messertrageverbot wird einzeln für bestimmte Personen angeordnet. Dieser Personenkreis umfasse bekannte Straftäter, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die wiederholte Androhung des Einsatzes von Waffen und gefährlichen Gegenständen ausgeht. Wer schon mal ein Messer bei Straftaten eingesetzt habe, stehe im besonderen Fokus.

Erfasst und überprüft werden laut der Polizei insbesondere Täter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben. Darüber hinaus werden auch Personen in die Auswahl einbezogen, die z.B. im Rahmen der strategischen Fahndung mit einem Messer angetroffen wurden.

Eine vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force habe in den vergangenen Wochen über 400 Personen als Prüffälle identifiziert, die nun individuell begutachtet werden. Aktuell seien bereits rund 108 Prüfungen abgeschlossen, in 55 Fällen wurde schon die rechtlich vorgeschaltete Anhörung verschickt.

Die Waffentrageverbote selbst werden laut der Polizei bewusst nicht mit der Post verschickt. Stattdessen werde die persönliche Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache verbunden. Gegebenenfalls werden dabei auch Erziehungsberechtigte von Minderjährigen angesprochen. Die ersten 10 Verbote seien so bereits übermittelt worden.

Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet. Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messeroder ähnlichem angetroffen, werde ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steige das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung drohe letztendlich eine Erzwingungshaft.

Prävention in Schulen

Von dem Verbot erfasst sind laut der Polizei neben Messern auch erlaubnisfreie Waffen und andere gefährliche Gegenstände, wie Äxte, Beile, Baseballschläger oder Hammer sowie Tierabwehrspray.

„Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale“, so Gregor Lange. „Die Messer müssen von der Straße!“

Die Polizei werde in naher Zukunft schwerpunktmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Anordnungen durchführen. Dazu werde im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen die strategische Fahndung vom Polizeipräsidenten angeordnet.

„Bei diesem wichtigen Thema sind alle gesellschaftlichen Akteure in der Pflicht, zuallererst die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch Schulen, Sportvereine, Jugendeinrichtungen und die Sozialarbeit“, so Gregor Lange. Entsprechend werde die Polizei auch zur Prävention in Schulen aktiv werden.

„Wir brauchen das Engagement aller, um das Messer aus dem öffentlichen Raum zu verbannen“, so Polizeipräsident Gregor Lange abschließend.

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