Dortmunder Neonazi kommt erneut vor Gericht Mitglieder für verbotene Vereinigung rekrutiert

Robin S. ist ein bekannter Neonazi. Die Montage zeigt zudem das Cover der Reportage „Weisse Wölfe“ der Publizisten Jan Feindt und David Schraven über rechten Terror.
Robin S. ist ein bekannter Neonazi. © Archiv
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem besonderen Gerichtsverfahren gegen vier Männer, darunter Robin S. aus Dortmund, grünes Licht gegeben. Der Grund sei der Verdacht, dass sie trotz eines bestehenden Verbots die rechtsextremistische Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ aufrechterhalten haben.

Der deutsche Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“, ist seit Oktober 2020 aufgrund ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verboten.

Robin S. (39) wird vorgeworfen, zusammen mit den anderen Angeklagten, diese Vereinigung bis mindestens Frühjahr 2022 fortgeführt zu haben. Laut Bundesanwaltschaft soll er maßgeblich in die Organisation und Durchführung konspirativer Treffen involviert gewesen sein, bei denen auch Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder mit Fragen zum Nationalsozialismus stattgefunden haben sollen.

Als Anführer wird ein anderer Mann genannt, die genannten Wohnorte der Angeklagten erstrecken sich von Rheinland-Pfalz bis Thüringen. Außerdem ist die Rede von Rechtsrockkonzerten, Produktion von CDs und Kleidung sowie Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen, verhandelt wird der Prozess jedoch am Landgericht Dortmund. Das Ausmaß der Rechtsverletzung sei nicht dermaßen schwer, dass das Oberlandesgericht selbst zuständig sei.

Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche (einfache) Mitglieder hat die Bundesanwaltschaft im Sommer 2023 bereits an die örtlich und sachlich zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.

Gruppe hatte rund 20 Mitglieder

Die Vereinigung habe rund 20 Mitglieder gezählt, die Treffen sollen oft in Privaträumen stattgefunden haben. „Das – laut Anklageschrift – Streben der Angeklagten nach einer großen und einflussreichen rechtsextremistischen Bewegung habe letztlich keine erkennbaren Früchte getragen“, so die Mitteilung des Gerichts. In eineinhalb Jahren habe die Gruppe nur zwei neue Mitstreiter gewinnen können.

Robin S. ist in Brechten aufgewachsen und hat in Castrop-Rauxel gewohnt, wo eine Razzia durchgeführt wurde. Jetzt wird er vom Gericht wieder als Dortmunder bezeichnet. Sein öffentliches Auftreten in der Vergangenheit ließ durch entsprechend bedruckte Kleidung und ein am Hals sichtbares Tattoo keinen Zweifel an seiner Gesinnung.

Er hat in der Vergangenheit einen aus Afrika stammenden Mann lebensgefährlich verletzt und wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Er war Brieffreund von NSU-Terroristin Beate Zschäpe und war zahlreich auf einschlägigen Demonstrationen zu sehen. Die Zahlen beim Begriff „Combat 18“ stehen für die Initialen Adolf Hitlers, als erste und achte Buchstaben des Alphabets. „Combat“ bedeutet „Kampf“.

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