Wie geht es weiter mit Seepavillon und Co.? Drei millionenschwere Optionen stehen zur Auswahl

Buschmühle im Westfalenpark in Dortmund.
Die Parkgastronomie an der Buschmühle mit dem Seepavillon ist seit 2020 verwaist (Archivbild). © Oliver Volmerich (A)
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Die Zukunft des Restaurantkomplexes „Buschmühle“ im Westfalenpark in Dortmund und seiner angrenzenden Gebäude steht im Dezember auf der Agenda des Dortmunder Rats.

Wie die Stadt Dortmund in einer Mitteilung erklärte, muss insbesondere das 1959 erbaute Haupthaus vor einer potenziellen Wiedereröffnung saniert werden. Dabei umfasst das Gebäudeensemble neben dem Haupthaus auch ein ehemaliges Pächterhaus und einen Seepavillon am Buschmühlenteich. Seit 2020 wird das Haupthaus nicht mehr genutzt.

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, als Verpächterin und Eigentümerin, schätzen den Standort als schwierig für Gastronomie ein. Sie schlagen eine Tages- und Ausflugsgastronomie am Eingang der Buschmühle vor, die auch ohne Eintritt in den Park besucht werden könnte.

Über drei Varianten soll der Rat abstimmen

Der Stadtverwaltung liegen nun drei Investitionsvarianten vor, die unterschiedliche Nutzungskonzepte für die Buschmühle vorsehen und zwischen 5,42 Millionen Euro und 11,4 Millionen Euro kosten würden:

  • Variante A sieht eine komplette Sanierung des gesamten Ensembles und erneute gastronomische Nutzung vor. (Gesamtinvestitionsaufwand: 11,4 Mio. Euro)
  • Variante B plant den Rückbau des Hauptgebäudes auf den Zustand von 1959 mit Nutzung als Büro und für die Polizeipuppenbühne, während eine neue Ausflugsgastronomie am Eingang entstehen soll. Der Seepavillon wird erst später saniert. (Investitionsaufwand: 10,9 Mio. Euro)
  • Variante C beinhaltet den kompletten Rückbau des Hauptgebäudes mit späterer Sanierung des Seepavillons und ebenfalls einer neuen Ausflugsgastronomie am Eingang. (Gesamtaufwand: 5,42 Mio. Euro)

Unabhängig von der gewählten Variante sollen die Maßnahmen erst nach der Internationalen Gartenausstellung (IGA) umgesetzt werden. Während der IGA 2027 soll eine Pop-Up-Gastronomie am Eingang zur Buschmühle angeboten werden.

Für die Zeit bis zum Baubeginn werden Erhaltungskosten in Höhe von 125.000 Euro veranschlagt. In dieser Phase kann auch die Polizeipuppenbühne ihre Aktivitäten im Obergeschoss fortsetzen. Das Hauptgebäude der Buschmühle ist derzeit nicht als Denkmal eingestuft, seine Stahlträgerkonstruktion aus dem Jahr 1959 gilt aber als denkmalwürdig.

Aufgrund möglicher Bergbauschäden ist der Westfalenpark-Eingang Buschmühle derzeit gesperrt.

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