Nur bewerben, um dann Firma zu verklagen? Anwalt erzielt Erfolg gegen dreistes Geschäftsmodell

Dr. Hendrik Zeiß von der Kanzlei Ehlers & Feldmeier vertrat vor dem Bundesarbeitsgericht ein Ingenieurbüro aus Dortmund gegen einen „AGG-Hopper“. Die Firma sollte wegen einer nicht geschlechtsneutralen Stellenausschreibung eine Schadensersatzzahlung leisten.
Dr. Hendrik Zeiß von der Kanzlei Ehlers & Feldmeier vertrat vor dem Bundesarbeitsgericht ein Ingenieurbüro aus Dortmund gegen einen „AGG-Hopper“. Die Firma sollte wegen einer nicht geschlechtsneutralen Stellenausschreibung eine Schadensersatzzahlung leisten. © Oliver Schaper
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Ein Geschäftsmodell

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Aus Gedankenlosigkeit

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