Startseite Dortmund Dortmund: Erfolg gegen „AGG-Hopper“ - erst bewerben, dann verklagen Nur bewerben, um dann Firma zu verklagen? Anwalt erzielt Erfolg gegen dreistes Geschäftsmodell Peter Wulle Redakteur 28.12.2024 06:00 Uhr Dr. Hendrik Zeiß von der Kanzlei Ehlers & Feldmeier vertrat vor dem Bundesarbeitsgericht ein Ingenieurbüro aus Dortmund gegen einen „AGG-Hopper“. Die Firma sollte wegen einer nicht geschlechtsneutralen Stellenausschreibung eine Schadensersatzzahlung leisten. © Oliver Schaper Sie drangsalieren Firmen, die Stellen falsch ausschreiben: schamlose Bewerber.Es droht teurer Schadensersatz. Einem Dortmunder Anwalt gelang nun ein Coup. 4 Min Lesezeit Ein GeschäftsmodellRechtsmissbrauch nachweisenAbsichtliche Schreibfehler?Aus Gedankenlosigkeit