Gegen die Eingruppierung der U21 des VfL Bochum haben die Oberligisten Einspruch eingelegt. Jetzt hat das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes entschieden.
Lesezeit
Verbandsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil
Verbandsgericht entkräftet Begründung der Oberligisten