
Normalerweise müssen mittlere kreisangehörige Städte eine hauptamtliche Feuerwache betreiben. So eigentlich auch die Stadt Bergkamen. Wie das Rathaus nun mitteilte, bleibt die Freiwillige Feuerwehr aber weiterhin ehrenamtlich tätig. Dies ist das Ergebnis einer erneuten Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Stadt konnte mit ihrem neuen Brandschutzbedarfsplan, der am 20. März vom Stadtrat verabschiedet wurde, erneut die Leistungsfähigkeit ihrer Freiwilligen Feuerwehr nachweisen. Der Plan wurde mithilfe der Kommunalagentur NRW entwickelt.
Ausnahmegenehmigung bis Dezember 2028
Die Ausnahmegenehmigung, die die Feuerwehr von der Pflicht zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Wache befreit, gilt bis zum 31. Dezember 2028. Sie beinhaltet Auflagen wie die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung und die konsequente Umsetzung der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen.
Bürgermeister Bernd Schäfer und die fachzuständige Erste Beigeordnete Christine Busch freuen sich im Schulterschluss mit der Leitung der Feuerwehr über eine erneute Bestätigung der hochwertigen Arbeit der heimischen Einsatzkräfte. „Die erneute Genehmigung zeigt die hohe Qualität unserer rein freiwilligen Feuerwehr. Die Kameradinnen und Kameraden müssen sich dank ihres großen Engagements keineswegs hinter hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen verstecken“, sagt Bernd Schäfer.

Über 200 motivierte Feuerwehrleute
Die Voraussetzungen für den freiwilligen Betrieb der Feuerwehr haben es in sich. Sie sind dabei an bestimmte Fähigkeiten der Einsatzkräfte gebunden, wie die Feuerwehr gegenüber dem Hellweger Anzeiger erklärte. Eine davon: Die ersten Brandbekämpfer müssen innerhalb von acht Minuten am Einsatzort sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Verzicht auf eine Berufsfeuerwehr, neben der Einhaltung der Einsatzzeiten, ist die hohe Motivation der freiwilligen Feuerwehrleute, sagte Feuerwehrchef Kemke damals gegenüber der Redaktion.
Demnach hat Bergkamen über 200 freiwillige Mitglieder in der Feuerwehr. Trotz eines generellen Fachkräftemangels und demografischen Wandels sieht Kemke kein Problem in der Personalgewinnung und -bindung. Dies liegt unter anderem daran, dass die gesetzliche Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute auf 67 Jahre angehoben wurde, was den Übergang von älteren zu jüngeren Feuerwehrleuten erleichtert. Zusätzlich dient die Jugendfeuerwehr als Nachwuchsreservoir.